Außer in Supermärkten, Drogerien und Apotheken

Spaltung der Gesellschaft in Berlin_ 2G-Regel jetzt auch im Einzelhandel

Für Berlin soll ab Samstag die 2G-Regel im Einzelhandel gelten. Ausgenommen sind Supermärkte, Apotheken und Drogerien.

Für Berlin soll jetzt die 2G-Regel im Einzelhandel gelten. Das bedeutet: Nur noch Geimpfte und Genesene mit Nachweis dürfen ins Geschäft. Ausgenommen sind die Geschäfte für den lebensnotwendigen Bedarf wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken [siehe Bericht »T-Online«].

In der Gastronomie gilt weiterhin die 2G-Regel und die Maskenpflicht. Bei den körpernahen Dienstleistungen gilt zusätzlich zur 2G-Regel die Test- oder die Maskenpflicht.

Die Verschärfungen sollen ab Samstag gelten, heißt es.

Sven von Storch

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