Ein Beispiel aus der Realität des Alltags

So lächerlich wenig hilft das neue Strompreisbremsegesetz

Taugt das neue Strompreisbremsegesetz der Ampel-Regierung? Wie hilft es im Alltag? So mancher Bürger reibt sich die Augen: Die tatsächliche Entlastung ist lächerlich gering. Ein Beispiel.

Taugt das neue Strompreisbremsegesetz (StromPBG) der Ampel-Regierung im Alltag? Wie hilft es normalen Bürgern in der Realität?

Hier der Brief einer bekannten Stromgesellschaft an einen normalen Berliner Kunden (Single-Wohnung in Berlin) im Wortlaut. Der Kunde hatte wegen der Ankündigung der Strompreiserhöhungen den Abschlag von 60 auf 80 Euro pro Monat (bei 11 berechneten Monaten im Jahr) erhöhen lassen, muss also 220 Euro im Jahr (berechnet werden 11 Monate) mehr bezahlen. Um welche Summe wird er durch das StromPBG entlastet werden? Lesen Sie selbst:

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Sehr geehrte(r) Herr/Frau **********,

in den Medien wurde es schon vielfach angekündigt - aufgrund des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) erhalten Sie mit Wirkung ab 1. Januar 2023 eine Entlastung, die bei Ihren Abschlagszahlungen ab März 2023 zu berücksichtigen ist.

Was bedeutet das für Sie?

Ihre Entlastung teilen wir ab März 2023 gleichmäßig auf Ihre Abschläge auf.

Ihr derzeitiger Abschlag beträgt: 80,00 Euro inkl. 19 % USt

Ihre Entlastung nach dem StromPBG beträgt je Abschlag: 1,00 Euro¹,² inkl. 19 % USt

Ihr neuer Abschlag beträgt deshalb: 79,00 Euro inkl. 19 % USt

¹ Betrag wurde aufgerundet

² Die Entlastung wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Mehr dazu unter „Rückforderungsvorbehalt“

Beachten Sie bitte außerdem die gesetzliche Besonderheit für Ihren März-Abschlag: Ihr neuer Abschlag für März wird zusätzlich noch um Ihre Entlastung für Januar und Februar reduziert.

Ihre Entlastung nach dem StromPBG für Januar und Februar beträgt insgesamt: 1,00 Euro inkl. 19 % USt

Sollte Ihre Entlastung für Januar und Februar höher sein als Ihr neuer Abschlag für März, beträgt Ihr März-Abschlag null Euro. Sie müssen daher für März keinen Abschlag zahlen. Den noch verbleibenden Restbetrag aus der Entlastung für Januar und Februar verrechnen wir in Ihrer nächsten Rechnung.

Den neuen Abschlag buchen wir zu den bekannten Zahlungsterminen von Ihrem bei uns angegebenen Konto ab.

Wie errechnet sich Ihre Entlastung nach dem StromPBG?

Die Berechnungsgrundlage gibt der Gesetzgeber mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPGB) vor.

[...]

Entlastung zur Strompreisbremse für das Kalenderjahr 2023: 7,82 Euro inkl. 19 % USt

Der angegebene Wert umfasst die voraussichtliche Gesamtentlastung im Kalenderjahr.

Die Berechnungen und Informationen zur Strompreisbremse basieren auf den uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schreibens vorliegenden Daten. Über den Ausgleich von Rundungsdifferenzen und eventuelle Korrekturen informieren wir Sie gesondert und/oder berücksichtigen diese bei Ihrer nächsten Rechnung.

[...]

Rückforderungsvorbehalt

Ihre Entlastung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Ihnen ein entsprechender Anspruch auf Entlastung nach dem StromPBG zusteht. Sollten die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen oder nachträglich entfallen, entfällt automatisch auch der Anspruch auf Entlastung und verpflichtet uns zur Rückforderung. Etwaige Entlastungsbeträge nach dem StromPBG werden Ihnen daher nach § 4 Abs. 3 StromPBG unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.

[...]«

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Was soll man daraus schließen? Danke, Herr Habeck, für 1 Euro... pro 2 Monate???

Man zahlt pro Monat also 20 Euro pro Monat mehr Abschlag, bekommt im Gegenzug 7,82 Euro inkl. 19 % USt pro Jahr zurück? Und dann darf man noch die Inflation mitberechnen? Und die Ampel-Parteien sprechen von deutlichen Entlastungen?

Sven von Storch

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