Totalitäre Abtreibungskultur

Regierung will Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen verbieten

Schwangere müssen vor Meinungen geschützt werden, die diese verstören könnten. Dieser Ansicht ist Familienministerin Paus. Deshalb riskieren Lebensschützer vor Beratungsstellen bald ein drastisches Bußgeld.

Das öffentliche Kundtun von Lebensschutz-Positionen in »Hör- und Sichtweite« von Schwangerenberatungsstellen und Abtreibungspraxen sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf, eingebracht von Familienministerin Lisa Paus (Die Grünen), wurde nach einem Bericht von WELT online vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossen.

Die sogenannten »Gehsteigbelästigungen« zumeist christlicher Lebensschützer sollen mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro bestraft werden. Paus zufolge, sollen Schwangere in schwierigen Situation eine gute Beratung bekommen und nicht mit »Haß und Hetze« konfrontiert werden.

Keine Frage: Es ist nicht in Ordnung, Menschen auf dem Weg in öffentliche und private Einrichtungen aufzuhalten oder sogar zu beschimpfen und zu bedrohen. Diese Handlungen sind abzulehnen und deshalb auch als solche im Strafgesetzbuch unter §240 Nötigung erfaßt – ohne, daß sich die Ministerin darum gesondert kümmern müsste.

Aber darum geht es der grünen Bundesfamilienministerin auch nicht. Es geht um legitime, vom Grundgesetz gedeckte Äußerungen von Lebensschützern und Abtreibungskritikern, die sich in der Nähe von Pro Familia und Co. zu Mahnwachen und Gebeten versammeln und Schwangere allein durch ihre Präsenz zum Gespräch einladen. Keine Frau wird zu einem »Spießrutenlauf« gezwungen. Das fällt unter die übliche Legendenbildung, die vor allem Linkstotalitäre immer wieder bemühen, indem sie die Begleitumstände für sie intolerabler Meinungen maßlos überzeichnen, um daraus einen Allgemeinzustand zu machen, der sofort und gleich zu verbieten sei.

Menschen, die Abtreibung aus Glaubensgründen ablehnen, verspüren ganz selbstverständlich den Wunsch, schwangere Frauen vor dem letzten unwiderruflichen Schritt Abtreibung zum Nachdenken zu bewegen. Dieser Wunsch, mit sanften Mitteln umgesetzt, ist keine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat. Sie gehört in einem pluralistischen Rechtsstaat zum Spektrum der zulässigen Meinungen, die als solche geduldet werden müssen. Die Zulässigkeit der Lebensschutz-Gebetswachen sind von Gerichten immer wieder bestätigt worden, zuletzt vom Bundesverwaltungsgericht in einem wegweisenden Urteil (FW berichtet hier).

Die juristischen Instanzen, die sich schützend vor die Meinungsfreiheit von Abtreibungskritikern stellten, waren für Paus damit ausgeschöpft. Da hier kein Weiterkommen mehr zu erwarten war, versucht sie auf dem Weg des gesetzlichen Verbots die verfassungsgemäße Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Lebensschützern auszuhebeln. Es ist so typisch für Verbotsfanatiker wie die Grünen, die sich den Staat und seine Institutionen längst zur Beute gemacht haben und deshalb ganz selbstverständlich überall Feinde und Verschwörer gegen sie wittern.

Paus´ Gesetzentwurf ist ein Beispiel für die von Linksgrün betriebene Umkehrung der Werte: Nicht mehr das ungeborene Kind hat das Recht auf Schutz und Würdigung seines Lebens, sondern schwangere Frauen haben Anspruch, vor Meinungen geschützt zu werden, die sie als verstörend und unbotmäßig empfinden könnten. Für Christen zieht sich die Schlinge immer enger.

Ein Gastbeitrag von Initiative Christenschutz

Sven von Storch

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