Eigentlich darf das Auto eines Empfängers von Hartz IV bzw. ALG II nicht mehr als 7500 Euro wert sein. Es gibt zwar Ausnahmeregeln, aber generell wird von den Sozialleistungsempfängern verlangt, zuerst ihre teuren Autos zu verkaufen, bevor man Hilfe von Steuergeldern bekommt.
Doch Polizeikontrollen in Frankfurt brachten jüngst Erstaunliches zutage: Bei einer Stichprobe in der Nähe eines Jobcenters war jeder fünfte Fahrer eines BMW, Mercedes oder Porsche Empfänger von Sozialleistungen [siehe Bericht »Hessenschau«]. Drei Männer und eine Frau waren mit einem Mercedes E 220, einem Mercedes B 180, einem Porsche Panamera und einem BMW X5 zum Jobcenter gefahren.
Nun wird wegen Sozialbetrugs ermittelt.


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