Wer beim »Schwarzfahren« erwischt wird, muss in der Regel eine Geldstrafe zahlen. »Schwarzfahren« gilt sogar als Straftat, obwohl schon lange die Diskussion darüber geführt wird, ob man es nicht eher als Ordnungswidrigkeit ahnden solle. Immerhin landen Wiederholungstäter sogar im Gefängnis, besonders oft in Berlin.
Nun ist die Diskussion darüber entbrannt, ob das Wort »Schwarzfahren« rassistisch sein soll. Wie die »B.Z.« berichtet, haben die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) den Begriff »Schwarzfahren« gestrichen.
Grund dafür ist die Angst vor Rassismusvorwürfen. Die Berliner haben den Begriff »Schwarzfahren« aus der kompletten Kommunikation (online wie offline) entfernt. Damit kommt man der neuen Vielfalts-Ideologie nach, die der Berliner Senat beschlossen hat.
In München ebenso: Alle Plakate, auf denen der Begriff »Schwarzfahren« erwähnt wird, wurden entfernt. Es handele sich im eine »Maßnahme für eine zeitgemäßere Kommunikation« erklärte die MVG gegenüber der »Bild-Zeitung«.
Auch die Üstra in Hannover will nachziehen. Wie der NDR berichtete, will man künftig die Formulierung »Personen ohne gültigen Fahrschein verwenden« verwenden. Auch in Köln erwäge man derartige Anpassungen, berichtete der »Express«.
Obwohl Sprachwissenschaftler verwundert sind: Denn der Begriff »Schwarzfahren« habe nichts mit Rasse oder Rassismus zu tun.
Der Linguist Eric Fuß von der Universität Leipzig erklärt [siehe Bericht der Münchener »Abendzeitung«], dass der Begriff auf den jiddischen Ausdruck »shvarts« für »Armut« zurückgeht: »Schwarzfahrer sind demnach diejenigen, die sich kein Ticket leisten können.«
Ob historisch korrekt oder nicht: Der linksgrüne Zeitgeist des »Regenbogens« und der »political correctness« wird durchgezogen, selbst dort, wo er keinen Sinn ergibt.


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