Ihre Einstellung zur Impfpflicht und zur Abtreibung fänden Zustimmung der Mehrheit

Brosius-Gersdorf rechtfertigt Impfpflicht und Abtreibung mit Zustimmung in der Bevölkerung

Sind das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes oder das Recht auf Unversehrtheit des eigenen Körpers (Impfpflicht) Dinge, die man aktuellen, medial erzeugten Mehrheitsmeinungen unterordnen darf?

[Siehe Ausschnitt auf X/Twitter HIER]

[Siehe komplette ZDF-Lanz-Sendung auf YouTube HIER]

Die SPD-Kandidatin für eine der frei werdenden Stellen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, hat in der ZDF-Talksendung von Markus Lanz versucht, ihre Positionen zu rechtfertigen und zu den öffentlichen Diskussionen rund um ihre Personale Stellung zu nehmen.

Dabei ging es auch um wichtige Themen, bei denen sie in der Vergangenheit durch umstrittene Äußerungen aufgefallen war: die Corona-Impfpflicht-Debatte und die Diskussion um Abtreibung.

Sie erklärte, dass die von ihr befürwortete Legalisierung der Abtreibung bis zur zwölften Woche nur »einen kleinen Schritt« von der aktuellen Rechtslage entfernt sei. Ihr Vorschlag entspreche zudem dem Koalitionsvertrag, der eine solche Legalisierung ebenfalls als rechtlich zulässig betrachte.

Zu diesen beiden Themen warf sie ein, dass z.B. beim Thema Corona-Impfpflicht damals eine Mehrheit diese bejaht habe. Und das sei auch beim Thema Schwangerschaftsabbruch so.

Wörtlich sagte sie bei Lanz: 

»Man muss auch als Rechtswissenschaftlerin Fragen aufgreifen, die vielleicht irgendwie sehr sensibel sind. Ich meine, Sie [zu Lanz] haben vorhin auch noch mal gesagt, bei der Corona-Impfpflicht gab es zu der Zeit, als ich mich damit auseinandergesetzt habe, einen großen Zuspruch der Bevölkerung. Das ist ja beim Schwangerschaftsabbruch nicht anders.«

Die Journalisten Ayaq Velázquez kommtierte diese Aussage treffend und kritisch, insbesondere im rückblickenden Bezug auf die Corona-Zeit:

»Der für mich gruseligste Part am Brosius-Gersdorf-Interview bei Lanz: Ihre Überlegungen zur Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften beruhten ihrer Aussage nach darauf, dass damals ein ›großer Zuspruch der Bevölkerung‹ zur Impfpflicht bestanden hätte.

Die Justiz hat in einem Rechtsstaat aber nicht die Aufgabe, den augenblicklichen, medial befeuerten Mehrheitswillen zulasten von Minderheiten zu befriedigen, sondern die Rechte von Minderheiten, Randgruppen und Schwachen entgegen der Mehrheit zu verteidigen. 

Die Rechte einer Minderheit über Bord werfen, weil es vermeintlichen ›Zuspruch aus der Bevölkerung‹ dafür gab, ist die Rückkehr in die Barbarei. Unter einer solchen Prämisse könnte man auch die Todesstrafe wieder einführen: Mit der entsprechenden medialen Stimmungsmache über Wochen, Monate und Jahre fände sich mit Sicherheit auch dafür ein ›großer Zuspruch der Bevölkerung‹. 

Das ist in meinen Augen der eigentliche Kern in der Debatte um Brosius-Gersdorf: Es geht um die staatlicherseits erwünschte ›Neue Normalität‹, die Rechte einer Minderheit zum vermeintlichen Nutzen einer Mehrheit einschränken zu dürfen.«


Brosius-Gersdorf: »Pressefreiheit hat auch Grenzen«

Es gab noch weitere Aussagen in der Sendung, die den kritischen Zuschauer aufhorchen ließen. So kritisierte sie die breite Berichterstattung über sie.

Da sei man zu weit gegangen. Ihre Schlussfolgerung: »Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind unser höchstes Gut im Land, aber das Ganze hat auch Grenzen.«

Sie ging auch hart ins Gericht mit der CDU, CSU und einigen Vertretern der Katholischen Kirche, die ihre Nominierung kritisiert hatten.

Sven von Storch

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