Per Blitzgesetz wurde im Berliner Senat ruckzuck beschlossen, dass Berliner Beamte rückwirkend für 2023 1.800 Euro und für die Monate Januar bis Oktober 2024 120 Euro monatlich als Inflationsausgleich bekommen [siehe Bericht »B.Z.«]. Das sind zusammen steuerfreie 3.000 Euro.
Für die Polizisten und Feuerwehrleute ist das sicherlich eine wichtige Unterstützung und Zeichen der Wertschätzung ihrer Arbeit. Ob auch Lehrer, Verwaltungsbeamte und Richter das brauchen? Nun gut, keine Neiddebatte!
Aber: Wer bezahlt das?
Die Steuerzahler bzw. jene, die das Geld erwirtschaften. In Berlin gibt es wenig Bauern, aber viele Einzelhändler, Handwerker, Arbeiter, Gastronomen, Dienstleister, Bauarbeiter und sonstige Berufe, deren Mitarbeiter ohne nennenswerten Inflationsausgleich auskommen müssen.
Warum? Weil jeder wirtschaftlich arbeitende Betrieb schauen muss, ob sich das rechnet, ob die Einnahmen und Ausgaben es zulassen.
Kann der Gastronom seinem Küchenpersonal und den Kellnern einen Inflationsausgleich zahlen, wenn die Mehrwertsteuer wieder angehoben wird und die Gäste wegen der Inflation ausbleiben?
Kann der Spediteur seinen Lkw-Fahrern einen Inflarionsausgleich zahlen, wenn die Spritpreise steigen, die CO2-Steuer steigt und ebenso die Maut?
Kann der Einzelhändler seinen Verkaufsmitarbeitern mehr Gehalt ausbezahlen, obwohl die Kundschaft sparsamer ist oder gar ganz wegbleibt?
Viele Berufsgruppen können von einem Inflationsausgleich nur träumen. Aber Steuern bezahlen müssen sie trotzdem. Und von diesen Steuergeldern wird der Inflationsausgleich für die Beamten bezahlt.
Gerecht ist das nicht. Berufsgruppen, denen wirtschaftlich kein Inflationsausgleich zukommen kann, hätte der Staat mit einer Steuerentlastung unter die Arme greifen können. Doch stattdessen wird das Geld lieber für den Ausbau des Kanzleramtes, den Umbau des Dienstsitzes des Bundespräsidenten oder neue Hubschrauber für die Regierung ausgegeben. Oder für Radwege in Peru.


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