Umfrage ergibt:

Mehrheit der Bürger (59%) steht kritisch zu Kinderrechten im Grundgesetz

Nach einer aktuellen Umfrage sind 59 Prozent der Bürger der Ansicht, dass die Aufnahme von Kinderrechen ins Grundgesetz das Elternrecht nicht beschneiden darf. Die Kritik wird größer, je älter die Befragten sind.

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Tagespost ergab, daß eine Mehrheit der Bürger nicht zufrieden ist mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Insgesamt 6 von 10 Bürgern stehen dem Vorhaben der Regierung, Artikel 6 des Grundgesetzes um ein isoliertes Kindergrundrecht zu ergänzen, kritisch gegenüber. Die Befragten fürchten, dass dadurch das Grundrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder eingeschränkt werden könnte.

An der Erhebung nahmen insgesamt 2053 erwachsene Personen teil. Dabei zeigte sich in den Alterskohorten ein uneinheitliches Bild. Während in der Altersgruppe zwischen 18 bis 29 Jahren nur 42 Prozent der Ansicht sind, daß Kinderrechte Elternrechte nicht einschränken dürfen, vertreten diese Position bei den 40 bis 49jährigen schon 57 Prozent. Die größte Ablehnung der Kinderrechte findet sich bei der Altersgruppe der über 60jährigen. Hier sind es 71 Prozent, die angeben, dass Kinderrechte nicht zu einer Beeinträchtigung der Erziehungsfreiheit führen dürfen.

Auch innerhalb der Partei-Sympathien der Befragten ist das Ergebnis der Umfrage geteilt. Am kritischsten sehen Kinderrechte die Wähler der AfD mit 74 Prozent Ablehnung. Es folgen die Anhänger der Christdemokraten mit 67 Prozent und der FDP mit 66 Prozent. Am geringsten ist der Widerstand bei den Anhängern der Grünen. Hier gibt es keine absolute Mehrheit gegen die Ansicht, dass Kinderrechte im Grundgesetz das Elternrecht nicht einschränken dürfen.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

Sven von Storch

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