Die Initiative Familienschutz hat auf der Internetplattform "AbgeordnetenCheck" die Petition "Ehe für alle stoppen" gestartet.
Der Gesetzesbeschluss zur "Ehe für alle" bedeutet einen Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, welche die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt hat.
Bislang ist die "Ehe für alle" lediglich ein Beschluss des Parlaments. Das bedeutet: Sie ist noch nicht rechtskräftig. Das Gesetz muss weitere Hürden nehmen. Zunächst muss es den Bundesrat passieren: Dieser kann Einspruch dagegen erheben. Dann muss es der Bundespräsident unterzeichnen. Der Bundespräsident hat die Pflicht, das Gesetz vor der Ausfertigung verfassungsrechtlich zu prüfen.
Die teilnehmenden Bürger fordern mit dieser Petition den Bundespräsidenten und den Bundesrat auf, ihrer Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz nachzukommen.


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