Wenn gendergerechte Sprache auf die Realität trifft

Die Bundesregierung will das Bürgerliche Gesetzbuchs „gendern - und produziert damit ein Behördenchaos

Die „Ehe für alle“ ist durch, wie man so sagt. Damit die Bürger auch brav akzeptieren lernen, daß eine sterile Partnerschaft zwischen Mann und Mann ebenso eine Ehe und damit Vorstufe zur Familie darstellt wie die potentiell fruchtbare und dadurch schützenswerte Verbindung zwischen Mann und Frau soll jetzt eine sprachliche Nachregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch nachhelfen.

Die mehr als einhundertzwanzig Jahre alte und bis heute im Wesentlichen unverändert gebliebene juristische Meisterleistung aus dem Deutschen Kaiserreich soll nach dem Willen des Regierungskabinetts „gendergerecht“ umgebaut werden. Um den Forderungen einer Minderheit zu entsprechen, wird das Geschlecht aus sämtlichen eherechtlichen Bestimmungen durch politisch korrekten Sprachersatz ausradiert. Eindeutig geschlechtszuweisende Begriffe soll es nicht mehr geben, an ihre Stelle sollen geschlechtsneutrale Formulierungen treten. Aus „Vater“ und „Mutter“ werden nunmehr „Eltern“ beziehungsweise „Elternteil“ im Singular, anstelle von „Ehemann“ und „Ehefrau“ sollen sich Bürger, Juristen und Richter an den „Ehepartner“ und das „Ehepaar“ gewöhnen.

Der geduldige Leser des höchstamtlichen Gesetzentwurf kann nur schmunzeln ob der semantischen Verbiegungen, die die Experten im Justizministerium vollführen, um den Anforderungen der alles durchziehenden Gender Staatsdoktrin gerecht zu werden. Selbst sie müssen erfahren, dass bloßes Dekretieren nichts nützt und sich die Biologie eben doch wieder einschleicht in das gesichtslose Datenwerk von Ämtern und Behörden, das die Regierung in ihrem ideologischen Eifer unbedingt in ein viel zu kleines Gender-Hemd zu pressen versucht. Eine grundlegende Kategorie unseres Gemeinwesens lässt sich zwar durch allerlei Sprach-Operationen unsichtbar machen, doch natürlich wirkt Geschlecht auch als sprachlicher Kastrat in unserer individuellen wie gesellschaftlichen DNA bestimmend fort.

Wer sich in die Thematik vertieft, wird feststellen, daß die Abwehr des nominellen Geschlechts ein heilloses Durcheinander produziert. Wie soll die Bevölkerungsstatistik noch qualitätsgerecht fortgeschrieben werden, wenn nur bekannt ist, daß A und B geheiratet, dass X und U ein Kind geboren und sich Y von Z scheiden lassen will? Dass sich die Regierung selbst ein Bein stellt in ihrer Mission, den organisch gewachsenen Textlaut eines weltweit einzigartigen Glanzstücks bürgerlichen Rechts in ein „geschlechtergerechtes“ Begriffsmonstrum zu verwandeln, scheint den Autoren des Gesetzensentwurfs durchaus klar zu sein: So merken sie gleich mehrmals kleinlaut an, das „Merkmal Geschlechts  ist erforderlich“ oder „die Angabe des Geschlechts“ sei zwingend notwendig, um die korrekte Fortschreibung der zentralen Bevölkerungsstatistik und die qualitätsgerechte Arbeit der Meldebehörden und Standesämter zu gewährleisten. Oder andersherum: Wenn den Mitarbeitern in Behörden und Bundesämtern im alles durchziehenden Gleichheitswahn Kategorisierungen aufgrund der Geschlechter-, der Rasse- und der Religionssensibilität verboten werden, dann kann man Behörden und das Bundesämter auch gleich dicht machen. Aber das kommt vielleicht noch.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

Sven von Storch

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