Hartes Eingreifen gegen islamismuskritische Videos
Seit über einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die christlichen YouTuber Niko und Tino vom Kanal "Eternal Life". Grund ist ein Video, in dem sie islamistischen Antisemitismus nach dem Hamas-Massaker kritisierten und klare Worte zum Islam fanden. Der Vorwurf: "Beschimpfung von Bekenntnissen" nach § 166 StGB. Das Verfahren läuft noch immer, ohne Abschluss.
Gleichzeitig führt Berlin seit diesem Jahr als erstes Bundesland den "Internationalen Tag gegen Islamfeindlichkeit" ein. Politiker und Organisationen wie CLAIM fordern einen nationalen Aktionsplan, bessere Meldestellen und schärfere Erfassung "antimuslimischer" Vorfälle. Islamkritik wird zunehmend als Problem behandelt, das staatlich bekämpft werden muss.
Der § 166 StGB stellt die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" unter Strafe. Sein genauer Wortlaut lautet:
"Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."
Bei christenfeindlichen Videos wird dagegen ein Auge zugedrückt
In der Praxis zeigt sich jedoch eine klare Ungleichbehandlung. Bei deutlicher und öffentlicher Verspottung des Christentums leitet die Justiz meist nicht einmal Ermittlungen ein.
So veröffentlichte Carolin Kebekus 2013 das Video "Dunk den Herrn". Darin leckt eine als Nonne verkleidete Frau ein Kruzifix ab und macht derbe sexuelle Anspielungen auf Jesus und die Kirche. Trotz mehrerer Strafanzeigen wegen § 166 StGB sah die Staatsanwaltschaft Köln keinen Anfangsverdacht und verzichtete auf jegliche Ermittlungen. 2018 karikierte die ZDF-"heute show" die Passionsgeschichte, indem sie einen Plüsch-Osterhasen ans Kreuz nageln ließ. Auch hier erstatteten Zuschauer Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Mainz lehnte ein Verfahren sofort ab.
Im selben Jahr hing in Mörfelden-Walldorf monatelang ein großes Graffiti in einer Bahnhofsunterführung: Jesus mit Tränen in den Augen und beiden ausgestreckten Mittelfingern. Trotz heftiger Beschwerden von Christen blieb die Sache ohne Ermittlungen.
Friedliche christliche Gebete hingegen geraten zunehmend unter staatliche Einschränkung. In mehreren deutschen Städten haben Behörden in den vergangenen Jahren Platzverweise oder Bannmeilen für stille Gebetsvigilien vor Abtreibungseinrichtungen verhängt. In Pforzheim tolerierte das Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Verbot stillen Betens in der Nähe einer Pro-Familia-Beratungsstelle. In Aachen versuchte das Land Nordrhein-Westfalen Ende 2024, eine monatliche Gebetsvigil per Allgemeinverfügung im Umkreis von 100 Metern zu untersagen – das Verwaltungsgericht Aachen erklärte die Maßnahme im März 2026 jedoch für rechtswidrig. Ähnliche Verbotsversuche gab es in Regensburg und Frankfurt am Main, wo Städte Mindestabstände von bis zu 100 Metern forderten und Gerichte teilweise eingreifen mussten.
Doppelmoral: Warum werden die Religionen unterschiedlich behandelt?
Diese unterschiedliche Behandlung wirft eine grundlegende Frage auf: Gilt die Religionsfreiheit in Deutschland wirklich noch für alle gleich?
Während das Christentum öffentlich weitgehend straffrei verspottet werden darf, erfährt der politische Islam eine wachsende staatliche Fürsorge. Im März 2026 hat die Bundestagsfraktion der Grünen mit ihrem Antrag "Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ ein umfassendes Programm vorgelegt, das unter anderem eine dauerhafte finanzielle Unterstützung muslimischer Verbände, den Ausbau islamischer Militärseelsorge in der Bundeswehr sowie flächendeckenden islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen fordert.
Während also das Christentum auch im Westen zunehmend zurückgedrängt wird, wird der Islam von der Politik aktiv protegiert und institutionell gefördert.


Comments
Die satanischen…
Die satanischen Weltbeherrscher arbeiten zielstrebig an der Bekämpfung und Auslöschung der Juden und Christen. Beide Religionen geraten zunehmend unter Druck. Das biblische Endzeitszenario, das in der Offenbarung des Johannes beschrieben ist, nimmt Gestalt an. Die Ungerechtigkeit wird zunehmen und zukünftig wird auch im Westen etwas kosten, sich zu Gott zu bekennen. Dafür wird es spürbar weniger Beifall geben.
Christen pflegen sich nicht…
Christen pflegen sich nicht zu wehren, wenn man auf ihnen herumhackt; Politiker brauchen also keine Angst vor ihnen zu haben.
Das ist beim Islam anders! Die Politiker haben panische Angst vor deren Racheakten, zu denen sich in Windeseile Tausende von Moslems gewaltbereit zusammenrotten und auch vor tatsächlichen Gewalttaten gegen die "Ungläubigen" nicht zurückschrecken ...
Die Politiker müssten sich…
Die Politiker müssten sich vor den Gebeten der Christen fürchten. Leider ist mein Eindruck, dass viele Christen und christlichen Gemeinden das Thema überhaupt nicht kennen und wahrnehmen. So wie viele damals bei corona staatshörig und zum Teil voraus eilend im Gehorsam mitgemacht haben, ist vielleicht die Wahrnehmung nicht mehr so geschärft. Ich beobachte in meinem Umfeld eine große Ahnungslosigkeit und Sorglosigkeit. Wenn man es anspricht, kommt zurück:"du verdirbst die Stimmung". Na dann!
Öffentlicher Frieden
Der §166 soll nicht die Religion schützen, sondern den öffentlichen Frieden, siehe Formulierung „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. D.h. wenn sich jemand findet, der sich aufgrund einer religionskritischen Meinungsäußerung zu einer Gewalttat veranlasst sieht, dann wird derjenige bestraft, der die Meinung geäußert hat. Das nennt man Täter-Opfer-Umkehr. Da Islamisten bekanntermaßen unduldsamer sind als Anhänger anderer Religionen, sich aber doch als friedfertige Opfer inszenieren wollen, zerren sie die Kritiker öfter vor den Kadi als andere Gläubige. §166 gibt ihnen leider dieses Mittel an die Hand, und darum gehört er abgeschafft. Religion ist durch die Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit geschützt, ebenso wie die Kritik daran.
Einfach gleiche Rechte für…
Einfach gleiche Rechte für jede Religion.
Egal ob Muslime oder Christen Homosexuelle, Frauen und Ungläubige diskriminieren. Alle vor Gericht ziehen.
Add new comment