Die AfD hat in Sachsen-Anhalt ein Ergebnis erzielt, das noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen wäre: 43,8 Prozent der Stimmen, 39 Mandate und ein gewaltiger Vorsprung vor der CDU. Mehrere Staatsrechtler stellen nun die Finanzierung eines Teils der AfD-Wahlkampfveranstaltungen infrage und halten sogar eine Wahlanfechtung für möglich. Die AfD weist die Vorwürfe zurück.
Das Ergebnis der Landtagswahl vom 6. September war eindeutig. Die AfD erhielt 43,8 Prozent der Zweitstimmen und 39 von insgesamt 83 Mandaten. Die CDU kam lediglich auf 17,2 Prozent und 15 Sitze. Damit verfügte die AfD über genauso viele Abgeordnete wie CDU, SPD, Grüne und Linke zusammen. Die absolute Mehrheit verfehlte sie allerdings knapp. Wenige Wochen später richtet sich die Aufmerksamkeit jedoch nicht mehr nur auf das Wahlergebnis, sondern auf die Frage, wie ein Teil des Wahlkampfs finanziert wurde.
Nach dem Wahlsieg beginnt der juristische Angriff
Im Zentrum des Streits stehen die sogenannten Bürgerdialoge, also öffentliche Diskussionsveranstaltungen der AfD-Landtagsfraktion vor der Wahl.
Das Magazin Der Spiegel veröffentlichte Stellungnahmen mehrerer Staatsrechtler, nach denen diese Veranstaltungen möglicherweise faktisch Teil des Wahlkampfs gewesen sein könnten, obwohl sie aus Mitteln der Landtagsfraktion finanziert wurden.
Die Berliner Juraprofessorin Sophie Schönberger erklärte, ein erheblicher Teil des AfD-Wahlkampfs sei aus Fraktionsmitteln bezahlt worden. Ein solches Vorgehen könne rechtswidrig sein und möglicherweise Grundlage für ein Wahlprüfungsverfahren werden.
Das ist ein schwerwiegender Vorwurf.
Bislang handelt es sich jedoch um eine juristische Bewertung, nicht um eine gerichtliche Feststellung oder eine Entscheidung der Wahlbehörden, dass die AfD tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen habe.
Fraktionsmittel oder Parteiwahlkampf?
Das juristische Problem ist im Kern leicht verständlich.
Parlamentsfraktionen erhalten öffentliche Gelder für ihre parlamentarische Arbeit. Diese Mittel dürfen aber nicht einfach zur Finanzierung eines Parteiwahlkampfs verwendet werden.
Nach deutschem Parteienrecht kann auch die Übernahme von Kosten für Veranstaltungen durch einen anderen Akteur als unzulässige Unterstützung gelten, wenn damit faktisch unmittelbar für eine Partei geworben wird.
Der gesamte Streit dreht sich deshalb um eine zentrale Frage:
Waren die Bürgerdialoge legitime Informationsveranstaltungen einer Parlamentsfraktion – oder bereits Wahlwerbung für die AfD?
Genau das müsste in einem möglichen Verfahren juristisch geprüft werden.
AfD weist die Vorwürfe zurück
Die AfD erklärt, keine Grenze überschritten zu haben. Patrick Harr, Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Magdeburger Landtag, erklärte, die Bürgerdialoge seien im zulässigen Rahmen und im zulässigen Zeitraum aus Mitteln der Fraktion bezahlt worden.
Die AfD trenne nach seiner Darstellung klar zwischen der Arbeit ihrer Fraktion und der Tätigkeit der Partei. Die Behauptung, eine rechtswidrige Wahlkampffinanzierung sei bereits nachgewiesen, wäre daher falsch.
Derzeit stehen sich vielmehr die juristische Kritik mehrerer Staatsrechtler und die Zurückweisung durch die AfD gegenüber.
Könnte die Wahl tatsächlich wiederholt werden?
Auch unter Juristen herrscht keineswegs Einigkeit
Der Freiburger Jurist Fabian Michl hält eine mögliche unzulässige Wahlkampffinanzierung durch eine Fraktion für einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien und damit grundsätzlich für einen möglichen Wahlfehler.
Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers äußert sich dagegen deutlich zurückhaltender.
Er weist auf ein entscheidendes Problem hin: Es reicht nicht aus, lediglich einen möglichen Regelverstoß festzustellen. Für einen so gravierenden Schritt wie die Ungültigerklärung oder Wiederholung einer Wahl müsste zusätzlich geklärt werden, ob der mögliche Fehler überhaupt Einfluss auf die Sitzverteilung gehabt haben könnte.
Genau für diese sogenannte „Mandatsrelevanz“ gibt es nach Ansicht von Möllers kein einfach handhabbares Kriterium. Eine Wahlwiederholung wäre darüber hinaus ein außerordentlich schwerwiegender Eingriff.
Mit anderen Worten:
Zwischen der Schlagzeile „Wahl könnte angefochten werden“ und einer tatsächlichen Wiederholung der Wahl liegt juristisch ein sehr weiter Weg.
43,8 Prozent lassen sich nicht einfach wegdiskutieren
Die politische Dimension der Affäre ist dennoch enorm.
Denn die AfD gewann nicht mit wenigen Zehntelprozentpunkten Vorsprung.
Sie erhielt 43,8 Prozent, die CDU nur 17,2 Prozent. Die AfD kam auf 575.971 Zweitstimmen, die CDU auf 226.605.
Die Wahlbeteiligung lag mit 77,8 Prozent sehr hoch.
Der Streit um die Finanzierung der Bürgerdialoge spielt sich also vor dem Hintergrund eines Wahlergebnisses ab, bei dem die AfD mehr als doppelt so viele Stimmen erhielt wie die zweitstärkste Partei.
Selbst ein möglicher Verstoß bei der Finanzierung beantwortet daher noch nicht automatisch die Frage, ob und in welchem Ausmaß dadurch die Entscheidung von Hunderttausenden Wählern beeinflusst wurde. Genau auf dieses Problem weisen auch die zurückhaltenderen juristischen Stimmen hin.
AfD gewinnt – jetzt beginnt der Kampf um die Folgen
Seit der Wahl ist klar: Das Ergebnis hat die politischen Kräfteverhältnisse in Sachsen-Anhalt grundlegend verändert. Die bisherige Regierungsmehrheit ist verschwunden, während die übrigen Parteien nach Konstellationen ohne die AfD suchen. Die Partei von Ulrich Siegmund führt unterdessen Gespräche mit dem BSW, auch wenn eine stabile Regierungsbildung weiterhin offen ist.
Zur juristischen Auseinandersetzung über die Wahlkampffinanzierung kommt damit eine größere politische Frage hinzu:
Wie reagieren Parteien und Institutionen in Deutschland auf eine Situation, in der die AfD eine Wahl mit großem Abstand gewinnt, aber daraus nicht automatisch ein Weg in die Regierung folgt?
Darüber wird nun politisch gestritten.
Was sich bislang jedoch nicht behaupten lässt: dass die Wahl ungültig wäre oder eine Wiederholung bereits bevorstünde. Jeder Wahlberechtigte kann Einspruch einlegen Jeder Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt kann Einspruch gegen die Wahl einlegen. Danach müsste geprüft werden, ob tatsächlich gegen Wahlvorschriften verstoßen wurde und ob ein möglicher Verstoß für die Mandatsverteilung relevant gewesen sein könnte.
Erst danach könnten weitere Konsequenzen folgen.
Fest steht bislang:
Die AfD hat die Wahl mit 43,8 Prozent klar gewonnen. Gleichzeitig sieht sie sich nun mit schwerwiegenden Fragen zur Finanzierung eines Teils ihrer Wahlkampfveranstaltungen konfrontiert.
Und genau diese Kombination macht die Angelegenheit zu einer der brisantesten politischen Fragen nach der Wahl:
Die Wahl ist vorbei. Der Streit darüber, was ihr Ergebnis politisch und juristisch bedeutet, beginnt jetzt erst.


Kommentare
Hat man denn geprüft, ob die…
Hat man denn geprüft, ob die anderen "demokratischen" Parteien ihre Wahlkampfkosten gem. den Richtlinien zur Parteienfinanzierung bzw. gesetzlichen Vorgaben eingehalten haben? Wäre interessant, dies in Erfahrung zu bringen!
Im Falle, dass auf juristischem Wege die Wahl in Sachsen-Anhalt gekippt werden sollte und es zu Nachwahlen käme, würde dies - so meine Überzeugung - der AfD sogar zum Vorteil gereichen. Neuwahlen:
1) Das BSW würde sicher an der 5-Prozent Hürde scheitern.
2) Die CDU als auch die SPD müssten nochmals erhebliche Stimmenverluste in Kauf nehmen
3) Die AfD würde mit Sicherheit mehr als die Hälfte der Landtagssitze erhalten und somit eine Alleinregierung stellen.
Werter Voltaire, Eine …
Werter Voltaire,
Eine „Partnerorganisation“ des Konglomerats „Unsere Demokratie“ ficht die Wahl an.
Interimsmäßig wird dann eine geschäftsführende Landesregierung eingesetzt.
Dann dauert es und dauert es bis in der Sache der Parteienspende und Neuwahlen entschieden wird.
Und so ist „unsere Demokratie“ im Amt. Und im Amt. Und im Amt.
Fakten sind für die Tonne
Wer schwere Vorwürfe erhebt, sollte gefälligst die Beweise dazu erbringen. Alles andere ist Rufmord !
Was für ein Theater - früher…
Was für ein Theater - früher hätte da ein Anruf von Frau Merkel genügt!
Im übrigen fragt man sich schon, was diese "Staatsrechtler" und ihre Strippenzieher zu solch lächerlichen Verrenkungen veranlaßt. Müssen sie doch sogar damit rechnen, daß die AfD bei einer Wahlwiederholung doch noch die Mehrheit gewinnt!
Wahlwiederholung ist gut für die AfD!
Denn die ist im langfristigem Aufwärtstrend und würde vermutlich die absolute Mehrheit schaffen. Dann könnte sie viel machtvoller regieren!
... „Die Berliner…
... „Die Berliner Juraprofessorin Sophie Schönberger erklärte, ein erheblicher Teil des AfD-Wahlkampfs sei aus Fraktionsmitteln bezahlt worden. Ein solches Vorgehen könne rechtswidrig sein und möglicherweise Grundlage für ein Wahlprüfungsverfahren werden.“ ...
Wobei es sich etwa um Finanzen handeln könnte, welche letztlich ebenfalls aus einer Schwarzgeldaffäre stammen könnten??? https://www.sueddeutsche.de/politik/21-millionen-euro-strafe-wer-betruegt-muss-buessen-auch-die-cdu-1.778547
Kommunisten sind Extremisten…
Kommunisten sind Extremisten und verhalten sich auch so.
Entweder die Kommunistin Merkel ruft an und meint: "Das geht so nicht!", oder die kommunistischen NGOs und ihre kommunistischen Juristen versuchen mit allen Mittel das Wahlergebnis zu torpedieren.
Oder last but not least werden die ANTIFA-Omas gegen "Rechts", mit einem Kaffee-Gutschein, auf die Straße gehetzt!
Wolodja21La@web.de
Es wird schwierig für Sachsen-Anhalt. Die CDU hofft über eine Blockade-Politik wieder an die Macht zu kommen. Nun werden neue Gründe für NEUWAHLEN gesucht. Der Wähler in Sachsen-Anhalt kann sich nur verar+++t führen !!
Dass ganze erinnert an den Thüringer Ministerpräsident Mario Vogt, der sich mit TRICKSEREIEN AN DER MACHT HÄLT, obwohl der sich seinen DOKTORTITEL ERSCHLICHEN HAT und ihm die TU Chemnitz ihm dies um die Ohren knallt ! Die CDU ist eben nur noch versaut !
Wolodja21La@web.de
DIE TRICKSEREIEN DER ALTPARTEIEN:
Wahlbetrug aufgeflogen?: Nach Neuauszählung: Plötzlich gewinnt die AfD das Direktmandat in Spandau | NIUS
Nur mal so nebenbei:Was ist…
Nur mal so nebenbei:Was ist mit der Neuauszählung der Stimmen für das BSW zur Bundestagswahl.Hm was nun
JA, ich bin dafür !
Dass die Briefwahl angefochten wird,
da sie nicht gegen manipulative Eingriffe
während der Stimmenabgabe geschützt ist.
Und danach im Prinzip auch nicht.
Manipulierbarkeit.
Ich stimme Ihnen zu.
Es besteht wohl ein Risiko, dass die Exekutive
manipuliert, sobald es gewissen Akteuren, z.B.
aus dem "WEF-EU-NATO-CIA-Regime", so
gefällt:
Das haben schließlich alle während der "Corona-
Plandemie" und des "Impf-Massakers" sehen und
erleben 'dürfen'.
Ich meine daher auch, die Briefwahl ist viel zu
anfällig, für repressive Machenschaften bösartiger
Anti-Demokraten, u. psychopathischer Macher im
Machtrausch.
Sie sollte dringendst kassiert werden.
Vielleicht sollte Sachsen-Anhalt auch noch einmal nachzählen
> Aus einem vermeintlichen CDU-Direktmandat wird ein AfD-Direktmandat <
https://www.unser-mitteleuropa.com/207365
"Parlamentsfraktionen…
"Parlamentsfraktionen erhalten öffentliche Gelder für ihre parlamentarische Arbeit. Diese Mittel dürfen aber nicht einfach zur Finanzierung eines Parteiwahlkampfs verwendet werden. Nach deutschem Parteienrecht kann auch die Übernahme von Kosten für Veranstaltungen durch einen anderen Akteur als unzulässige Unterstützung gelten, wenn damit faktisch unmittelbar für eine Partei geworben wird." Wie steht es da mit der Finanzierung des BRD-Staatsfernsehens durch Zwangsgebühren und mit seiner ständigen Wahlkampfhilfe für das Kartell der Systemparteien?!
Gute Frage! Ganz zu…
Gute Frage! Ganz zu schweigen von der permanenten Wahlkampfhilfe für die Systemparteien durch die Systemmedien!
Netzfund Siegmund wird zum…
Netzfund
Siegmund wird zum Ministerpräsidenten gewählt.
Das amtliche Endergebnis wird festgestellt.
Eine „Partnerorganisation“ des Konglomerats „Unsere Demokratie“ ficht die Wahl an.
Interimsmäßig wird dann eine geschäftsführende Landesregierung eingesetzt.
Dann dauert es und dauert es bis in der Sache der Parteienspende und Neuwahlen entschieden wird.
Und so ist „unsere Demokratie“ im Amt. Und im Amt. Und im Amt.
Fragt sich nur, ob die Bürger, insbesondere die AfD-Wähler, das lediglich schulterzuckend einfach so mitmachen.
Mittlerweile könnte von „jeden Tag ein neuer Taschenspieler-Trick“ gesprochen werden, nur um die AfD von dem ihr zustehenden Amt fern zu halten.
Ob das alles vorteilhaft für die Demokratie ist? Aktuelle Umfragen lassen schon jetzt andere Signale erkennen.
Die Menschen im Land wollen das so nicht mehr!
Dä ä ä ä mon kratie
Die Tricks der Täuschland-Parteien ,. . . und bist du nicht willig zahle ich den gewaltigen Richter !
Wahlen sind bald egal.
Das ist bald egal, wer bei einer Wahl gewinnt. Auf Grund der Merkel-Politik der offenen Grenzen wird bald der Pate des jeweiligen Clans ungewählt der Wahlsieger in einem Wahlkreis sein. Wer diese Tatsache noch ignoriert, wird bald unter ihr leiden.
Schuld an solchen Zuständen sind alleinig die Altlastenparteien! Vergesst das nie!
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