Konkret geht es um Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der Fassung von 2023. Dort wurde festgeschrieben, dass Bau und Betrieb von Wind- und Solaranlagen „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Kritiker sprechen von einem politischen Hebel, der Gerichte faktisch auf Linie bringen soll.
„Das Ergebnis steht schon vorher fest“
Der Oldenburger Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler kommt in einem noch unveröffentlichten Gutachten zu einem klaren Urteil: Die Regelung sei verfassungswidrig. Auftraggeber ist der Verein „Vernunftkraft Niedersachsen“, der den Ausbau der Windkraft kritisch begleitet, wie Die WELT berichtet.
Der zentrale Vorwurf: Das Gesetz schreibe Gerichten indirekt vor, wie sie in Grundrechtskonflikten zu entscheiden hätten. Statt offen abzuwägen, werde erneuerbaren Energien automatisch Vorrang eingeräumt.
„Erneuerbare Energien gehen immer vor“, fasst der Gutachter die Wirkung pointiert zusammen.
Doch genau hier liegt das Problem: Nach dem Grundgesetz müssen Richter Eigentum, Berufsfreiheit, Gesundheit, Naturschutz und Gemeinwohl im konkreten Einzelfall gegeneinander abwägen. Wird das Ergebnis politisch vorprogrammiert, sei das keine echte Abwägung mehr.
Eigentum, Berufsfreiheit, kommunale Rechte
In der Praxis berufen sich Anwohner häufig auf Artikel 14 des Grundgesetzes – das Eigentum. Es geht um Wertverluste, Nutzungseinschränkungen oder Eingriffe in Landschaft und Lebensqualität.
Auch Unternehmen können betroffen sein, etwa aus Tourismus, Land- oder Forstwirtschaft. Hier spielt die Berufsfreiheit nach Artikel 12 eine Rolle. Zudem sehen Kommunen ihre Planungshoheit gefährdet, wenn Projekte gegen lokale Widerstände durchgesetzt werden.
Wenn der Gesetzgeber die Waage stets zugunsten der Wind- und Solarprojekte kippt, verschiebt sich laut Gutachten das verfassungsrechtliche Gleichgewicht.
Reicht das Klima-Argument?
Befürworter des Gesetzes verweisen auf Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Klimaschutz als Staatsziel verankert. Doch auch hier widerspricht der Gutachter: Klimaschutz dürfe nicht isoliert betrachtet werden. Das Nachhaltigkeitsprinzip umfasse ebenso Arten-, Boden- und Landschaftsschutz.
Ein automatischer Vorrang für erneuerbare Energien könne deshalb selbst gegen das Nachhaltigkeitsgebot verstoßen.
Ministerium weist Vorwürfe zurück
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht keinen Verfassungsbruch. Ein Sprecher betonte, dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum zu, öffentliche Interessen zu gewichten. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden nicht.
Doch die Debatte dürfte damit nicht beendet sein. Nach Informationen aus dem Umfeld von „Vernunftkraft Niedersachsen“ wird geprüft, ob eine Normenkontrollklage angestoßen werden soll.
Dann würde nicht mehr die Politik, sondern ein Gericht entscheiden: Ist der „Windkraft-Turbo“ nur ein hart formuliertes Energiewende-Signal – oder tatsächlich ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit?
Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die gesamte Ausbaupolitik der erneuerbaren Energien haben.


Kommentare
... „Ein neues…
... „Ein neues Rechtsgutachten kommt zu einem brisanten Ergebnis: Der sogenannte „Windkraft-Turbo“ könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.“ ...
Wen würde es wundern???https://www.focus.de/politik/deutschland/kommentar-ermittlungen-gegen-habeck-und-baerbock-peinlich-ist-die-taktik-der-gruenen-chefs_id_41143210.html
Man fragt sich immer wieder,…
Man fragt sich immer wieder, wer uns das alles angetan hat und mit welchem Recht?
Wer hat dieses angebliche "überragende öffentliche Interesse" festgeschrieben?
Wer hat mit Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens die Zerstörung unserer Wirtschaft und unseres Wohlstands abgesegnet?
Wer hat es versäumt, Merkels teuflischen UN-Migrationspakt zu verhindern? Oder unsere(?) selbstbeschädigenden Sanktionen gegen Russland? Oder den Ausstieg aus der zuverlässigen Atomenergie?
Wer ist dafür verantwortlich, daß wir nicht nur Zahlmeister der EU sind, sondern auch ständig die eigene Souveränität an die EU (und andere globalistisch dominierte internationale Organisationen wie die WHO) abtreten?
Wer läßt zu, daß wir ohne jeden Eigennutz Milliarden für die Ukraine verschwenden?
Wer hat durchgesetzt, daß gegen den Willen der überwältigenden Mehrheit der Bürger zumindest bei allen öffentlichen Medien gegendert wird?
Fragen über Fragen ... Wann werden sie endlich an der Wahlurne beantwortet?
Die Parteien haben keine Macht
@Werner Hill
Diese Frage können nicht an der Wahlurne beantwortet werden, da sich Parteien hierzulande den Machteliten, von denen sie die Befehle bekommen, immer unterordnen müssen.
Wollen wir hoffen, daß das…
Wollen wir hoffen, daß das nicht ggf. auch mal für die AfD gelten wird!
Add new comment