Häuslicher Gewalt als Asylgrund?

13-köpfige Familie aus Somalia zieht in Haus bei Kiel

Eine 13-köpfige Familie aus Somalia erhält in Deutschland Schutz – und zieht nun in ein großzügiges Haus im schleswig-holsteinischen Heikendorf bei Kiel. Während Unterstützer von gelebter Humanität sprechen, fragen andere: Wie genau kam es dazu?

Unterbringung in Heikendorf: Fragen zu Asylrecht, Zwischenstation Ägypten und Maßstäben bei Wohnraum


Die Familie gibt an, vor häuslicher Gewalt geflohen zu sein. Die älteste Tochter ist selbst bereits Mutter, mehrere Generationen leben nun gemeinsam unter einem Dach. Die „Kieler Nachrichten“ berichteten unter dem Titel „13-köpfige Flüchtlingsfamilie zieht ins Glück“ – die Geschichte wurde als positives Beispiel privater Flüchtlingshilfe dargestellt.

Von Somalia über Ägypten nach Deutschland

Nach Medienberichten führte der Weg der Familie zunächst von Somalia nach Ägypten und schließlich weiter nach Deutschland. Als Asylgrund wurde häusliche Gewalt angegeben.

In diesem Zusammenhang stellen sich unweigerlich mehrere grundlegende Fragen: Seit wann gilt häusliche Gewalt als anerkannter Asylgrund? Aus welchem konkreten Anlass wurde Ägypten als Zwischenstation nicht als ausreichend sicher eingestuft? Und wo genau findet sich im geltenden Asylrecht eine eindeutige rechtliche Grundlage, nach der innerfamiliäre Gewalt als eigenständiger Schutzgrund definiert ist?

Wohnen an der Ostsee

Besondere Aufmerksamkeit erhält die Unterbringung: Die Familie lebt nun in einem größeren Haus in Heikendorf, unweit der Ostsee. Das Gebäude gehörte zuvor einem Unternehmer, der sich für die Nutzung zugunsten der Familie eingesetzt hatte.

In Kiel selbst sei es schwierig gewesen, eine passende Wohnung für 13 Personen zu finden, heißt es. Deshalb fiel die Entscheidung für das Haus außerhalb der Stadt.

Diskussion um Maßstäbe und Kosten

Während viele Bürger mit steigenden Mieten, hohen Baukosten und knappen Wohnraum kämpfen, sorgt die Entscheidung für Diskussionen. Wer entscheidet über Standards? Nach welchen Kriterien wird Wohnraum ausgewählt? Und wie transparent sind solche Prozesse?

Sven von Storch

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Kommentare

Keine Miete + 8x Kindergeld + die übliche Rundumversorgung - so läßt sich's leben!

Das ist "gelebte Humanität" - im Gegensatz zu gestorbener Humanität gegenüber jenen, die sowas mit ihren Steuergeldern finanzieren müssen.

Und diejenigen, "die über solche Standards entscheiden", erhalten bestimmt eine "Anerkennung" von den Deutschlandabschaffern ...

Else Schrammen

17.02.2026 | 15:42

Die alten Argumente wie Bürgerkrieg (der schon lange vorbei ist), gemäßigte Islamisten, die "fliehen" (vor anderen Islamisten) oder "Ortskräfte" (deren Anzahl die 1.000 pro Soldat insofern übersteigt, dass der ganze Clan mit versorgt werden muss), ziehen nicht mehr so. Und jetzt kommt die "häusliche Gewalt" als Fluchtgrund. Ich wette, dass die "häusliche Gewalt" in naher Zukunft reuig und geläutert von unseren Toren steht, um mit seiner Großfamilie endlich vereint zu sein und mit ihr im Glück zu leben. Eine Frage noch: Wohin flüchten unsere deutschen Frauen, die Opfer durch gewalttätige Partner werden hin? Nach Somalia?!

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