Richter lehnen erstinstanzlich Rundfunkbeitrag in bar ab

Norbert Häring will Recht auf Barzahlung erklagen

Wirtschaftsjournalist Häring streitet für das Recht auf Bargeld. Als Präsidenzfall will er erklagen, dass der als Zwangsgebühr erhobene Rundfunkbeitrag auch bar gezahlt werden kann. In erster Instanz lehnten dieses Kasseler Verwaltungsrichter nun erstmal ab.

Freie Welt

Eine Klage auf das Recht auf Barzahlung am Beispiel des Rundfunkbeitrags wurde vom Verwaltungsgerichtshof Kassel abgewiesen. Der Kläger, der Frankfurter Journalist, Autor und Volkswirtschaftler Norbert Häring, kündigte den weiteren Gang zum Bundesverwaltungsgericht an.

Der unter anderem für das »Handelsblatt« tätige Wirtschaftsjournalist Häring kämpft seit 2015 dafür, den Rundfunkbeitrag bar bezahlen zu dürfen und somit einen Präzedenzfall zu schaffen.  Die Verwaltungsrichter sehen jedoch erstinstanzlich keinen Anspruch der Bürger darauf gegeben, auch Rundfunkbeiträge mit Bargeld zu bezahlen.

In der Begründung heißt es, man könne den Gläubiger - in diesem Fall der Hessische Rundfunk - nicht dazu verpflichten, Barzahlungen anzunehmen. Die Verwaltungsrichter lassen aber ganz klar den Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Häring erklärte, dass es immer sein Ziel gewesen sei, den Sachverhalt auf höherer Ebene klären zu lassen.

Es gehe ihm um eine grundsätzliche Klärung zu erreichen. »Ich möchte das Recht bar zu zahlen und sehe, dass dieses Recht gefährdet ist«, sagte Häring. Durch den Zwang zur Überweisung oder zum Bankeinzug gebe es klare Nachteile für die Bürger, die durch die Verfolgbarkeit der Zahlungen Privatsphäre einbüßten.

Bei der Klage berief man sich auf das Bundesbankgesetz, das »auf Euro lautende Banknoten« als das »einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel« definiert. Daher hätte vor allem die öffentliche Hand die Verpflichtung, die Zahlung mit Bargeld zu ermöglichen.

Der Hessische Rundfunk beruft sich in seiner Verteidigung darauf, dass bundesweit bereits mehrere entsprechende Urteile zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen wurden. Man halte eine Verbindung zum Bundesbankgesetz für »zweifelhaft«.

Sven von Storch

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