Als der Deutsche Bundestag seine Resolution zum Gedenken an den Völkermord an den Armeniern durch das Osmanische Reich auf den Weg brachte, zeigten etliche nationalistische Türken offen ihren Hass gegen Deutschland. Einer darunter war ein Vertreter des türkischen Elternrats in Hamburg.
Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, beleidigte auf seiner Facebook-Seite anlässlich der Verabschiedung der Resolution das deutsche Volk und seinen Fortbestand auf übelste Weise, doch eine Anzeige gegen ihn wegen Volksverhetzung wurde nun trotzdem zurückgewiesen.
Elternfunktionär Karabulut schrieb Anfang Juni 2016 in verächtlich machenden Tönen unter anderem: »Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.«
Im weiteren empörte sich Malik Karabulut, der in Hamburg auch Parteimitglied der Grünen ist: »Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt – und wir schweigen immer noch«. Und drohte schließlich: »Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.«
Die Staatsanwaltschaft Hamburg wies die Anzeige zurück, da sie in Karabuluts Äußerungen keine Volksverhetzung erkennen könne. Diese argumentiert, Deutsche würden sich nicht durch »innere oder äußere Unterscheidungsmerkmale als äußerlich erkennbare Einheit« präsentieren, daher seien sie nicht »als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung« zu erkennen.
Es handele sich bei Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft »um die Bevölkerungsmehrheit« und nicht um einen »Teil der Bevölkerung«. Die Staatsanwaltschaft sieht Deutsche auch als Kollektiv als »nicht beleidigungsfähig«, da es sich bei ihnen nicht »um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualtiät seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt«.
Die Richter sind in ihrem Urteilsspruch damit ganz auf Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Für die CDU-Vorsitzende ist das deutsche Volk alles an Menschen, was sich gerade in dessen Grenzen lebt, womit sie auch linken Vorstellungen den Boden bereitet, als ersten Staat allen Menschen ungeachtet einer Staatsangehörigkeit Wahlrecht zu geben.
Folgerichtig wäre damit zwar auch Herr Karabulut selbst Mitglied dieses »Hundeclans«, was aber nicht beruhigen kann. Hätte ein autochthoner Deutscher Türken als Hunde bezeichnet, deren Lebensraum zu zerstören sei, hätte man sicher von einem Hassposting gesprochen und eine harte Strafe verhangen. So gilt aber zweierlei Maß mit Deutsche als beleidigungsfähiges Volk zweiter Klasse.
Der von Karabulut damals vertretende Türkische Elternbund gilt als Lobbyorganisation türkischstämmiger Eltern, der sich unter anderem »gegen Assimilation« wendet, und nach eigenen Angaben sich »entschieden gegen jede Diskriminierungen nach Rasse, Sprache, Religion oder Geschlecht« einsetze.
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Türke darf Deutsche als »Köterrasse« bezeichnen, deren Lebensraum zu zerstören ist
Volksverhetzung gilt für Justiz nicht bei Beleidigung Deutscher
Deutsche zu beschimpfen, gilt als juristisch unerheblich, entschied die Hamburger Staatsanwaltschaft - und wies eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Malik Karabulut zurück. Dieser sprach von einer »Köterrasse«, deren Lebensraum zu zerstören sei.
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