Tunesische Regierung gibt Anti-Folter-Versprechen für Bin Laden-Vertrauten

Heimflug für Sami A. möglich

Seit vielen Jahren lebt Al Qaida-Mann Sami A. in Bochum und kassiert monatlich mehr als 1.100 Euro vom Staat. Die deutsche Justiz lehnte seine Abschiebung ab, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Das aber weist die tunesische Regierung jetzt zurück.

Im Fall des in Bochum lebenden ehemaligen Leibwächters von Al Qaida-Terroristenchef Osama bin Laden, Sami A. ( »FREIE WELT« berichtete am 25.04.), schaltete sich jetzt die tunesische Regierung ein und übt deutliche Kritik an der deutschen Rechtsprechung, die dessen Auslieferung in das Heimatland verhindert.

Tunesiens Minister für Menschenrechte, Mehdi Ben Gharbia, erklärte: »Bei uns gibt es keine Folter. Wir sind ein demokratischer Staat und unsere Gerichte handeln nach Recht und Gesetz. Diejenigen, die zu uns zurückkehren, werden demokratisch behandelt.«

Es sei absurd, dass ein deutsches Gericht behaupte, einem tunesischen Staatsbürger könne in seiner Heimat Folter drohen. Der Minister verwies darauf, dass sein Land für internationale Beobachter offen stehe und in den vergangenen Jahren bewiesen habe, nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu handeln.

»Es gibt viele Beispiele für Rückkehrer nach Tunesien, das weiß auch die deutsche Regierung. Wer das Gesetz gebrochen hat, dem wird hier der Prozess gemacht. Das gilt für alle in Tunesien«, erklärte Mehdi Ben Gharbia, auch innerhalb des Justizapparats selber.

Laut Recherchen der »Bild«-Zeitung wurden in der Vergangenheit tatsächlich schon mehrere Tunesier in ihre Heimat abgeschoben, nachdem die Behörden deren individuellen Schutz vor Folter zugesichert bekamen.

Der Tunesier Sami A., der als Terrorausbilder und Leibwächter für Al-Qaida-Chef Osama bin Laden tätig war, soll eigentlich bereits seit zehn Jahren aus Deutschland abgeschoben werden. Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen hält ihn für einen »gefährlichen Prediger«.

Der 42-jährige steht als islamistischer Gefährder unter täglicher Beobachtung der Polizei. Trotzdem darf er einem höchstrichterlichen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom April 2017 zufolge nicht abgeschoben werden. Die Richter argumentieren damit, dass A. in seinem Heimatland gefoltert werden könnte.

Vor kurzem sagte noch NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) in Düsseldorf, dass der Tunesier wahrscheinlich dauerhaft geduldet werden müsse. Es sei denn, es gebe eine diplomatische Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami A. weder Folter noch Tod drohten und seine Menschenwürde geachtet werde. Diese liege nicht vor.

Die neue Erklärung des tunesischen Ministers für Menschenrechte, Mehdi Ben Gharbia, dass Samir A. keine Folter drohe, sollte wohl ausreichen, den Al Qaida-Mann endlich in seine Heimat abzuschieben und dem deutschen Staat weitere Kosten zu ersparen.

Seit Sami A. mit seiner Familie in Deutschland lebt, bekommt er monatlich vom Steuerzahler rund 1.100 Euro Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem zwischen 133 und 157 Euro für jedes der vier Kinder, plus einiger Sonderleistungen im Bedarfsfall. Und das als jemand, der Hass gegen unsere Gesellschaft sät.

Die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel (AfD) sagte dazu: »Während immer mehr Rentner in Armut leben, gilt das nicht für Menschen wie Sami A., den ehemaligen Leibwächter Bin Ladens. Abgeschoben werden kann er angeblich nicht, und so kassiert er Monat für Monat rund 1.200 Euro Sozialleistungen vom deutschen Staat. Unfassbar!«


Sven von Storch

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