Die Verantwortlichen eines Schiffes der deutschen Organisation Sea-Watch scheiterten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit ihrem Antrag auf »einstweilige Maßnahmen« gegen Italien. Das Gericht in Straßburg lehnte es ab, die vorläufige Aufnahme von 42 Migranten durch Italien anzuweisen.
Allerdings forderten die Richter die italienischen Behörden dazu auf,alten oder gesundheitlich angeschlagenen Menschen an Bord die notwendige Betreuung zu gewähren. Dabei verwies das Gericht darauf, dass elf Migranten, unter ihnen Kinder und schwangere Frauen, bereits in Italien an Land gehen konnten.
Das Gericht begründete ihr den Antrag zurückweisendes Urteil, dass »einstweilige Maßnahmen« in Artikel 39 der Europäischen Menschenrechtskonvention nur vorgesehen seien, wenn es ein »unmittelbares Risiko für irreparablen Schaden« gebe.
Die Kapitänin des Sea-Watch-Schiffes Carola Rackete kündigte bereits an, notfalls werde sie mit den aus verschiedenen afrikanischen Staaten stammenden Migranten auch ohne Erlaubnis in italienische Hoheitsgewässer fahren. »Ich werde in italienisches Gewässer fahren und sie an einen sicheren Ort auf Lampedusa bringen«, sagte diese.
Seit 13 Tagen harren die im Mittelmeer vor Libyen aus Schlauchbooten aufgegriffenen Migranten an Bord des NGO-Schiffes aus und warten darauf, in Italien an Land gehen zu dürfen. Italiens Innenminister Matteo Salvini betonte erneut, das Schiff dürfe nicht in Italien anlegen. Von ihm aus könne die »Sea-Watch 3« vor Lampedusa bis »Weihnachten und Neujahr« ausharren.
Mittlerweile gibt es ein Originalvideo der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX vom 22.6.2019, welches zeigt wie Schlepperbanden heute vorgehen. Darin schleppt ein Fischerboot, worin sich unter Deck Migranten verstecken, ein Holzboot aufs offene Meer, . Auf hoher See steigen die dann in das nicht seetüchtige Holzboot und erzeugen ihre Seenot.
Juristische Schleppe für Organisation Sea-Watch
Europäisches Gericht_ Italien muss Sea-Watch3 nicht anlegen lassen
Die deutsche Organisation Sea-Watch will sich nicht davon abhalten lassen, Migranten vor der libyschen Küste aufzusammeln und nach Italien zu schiffen. Jetzt unterlag man vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) damit, das Anlegen an der italienischen Küste juristisch zu erzwingen.
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