Viel Wirbel darum, aber drittes Geschlecht kaum nachgefragt

Divers im unteren zweistelligen Bereich

Im Dezember 2018 beschloss der Bundestag ein drittes Geschlecht »divers« für Intersexuelle einzuführen. Über vier Monate nach der Einführung blieb das Interesse daran im unteren zweistelligen Bereich. Am meisten wurden noch in Berlin registriert mit ganzen neun.

In Stellenanzeigen taucht plötzlich neben Männer und Frauen ein drittes Geschlecht mit dem Kürzel m/w/d auf. Manche Kommunen fordern dazu auf, Texte noch geschlechtsneutraler zu verfassen, in dem auch Intersexuelle Berücksichtigung erfahren, so geht es dabei auch gegen die klassische Anrede »Sehr geehrte Damen und Herren«. Einige wollen gar zusätzliche Toiletten selbst schon an Grundschulen bauen.

An der gesellschaflichen Realität geht das offensichtlich vorbei, was der Bundestag nach langer Debatte und einer entsprechenden Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2018 auf den Weg gebracht hat.Der neue Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen ist in deutschen Großstädten nämlich bislang wenig nachgefragt. Wie eine stichprobenartige Umfrage der Deutschen Presse-Agentur im März und April ergab, bleibt das Interesse an »divers« im zweistelligen Bereich.

Die meisten Änderungen der Geschlechtsangabe von männlich oder weiblich in divers gab es in Berlin. Dort haben nach Angaben der Innenverwaltung seit Jahresbeginn bis Mitte April unter den 3,6 Millionen Einwohnern ganze neun Erwachsene bei den Standesämtern ihre Angaben entsprechend ändern lassen. In Köln gab es sechs, in Nürnberg fünf und in Regensburg drei Änderungswünschen im Personenstandsregister.

Noch weniger sind es in München, Hamburg, Erfurt, Leipzig und Essen mit je zwei Menschen. In Stuttgart und Mannheim blieb es ein Einzelfall. Gar keine intersexuellen Menschen sind in vielen anderen Großstädten oder in ganzen Bundesländern vor allem im Osten Deutschlands registriert worden. Hier hatte eine Gruppe um die intersexuelle Vanja aus Leipzig für das dritte Geschlecht im Personenstandsgesetz geklagt.

Unter intersexuellen Menschen versteht man jene, wo die Geschlechtsmerkmale, also etwa Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt sind. Wie hoch die Zahl der Betroffenen ist, da gibt es keine genauen Angaben. Das Bundesverfassungsgericht nahm für seinen Beschluss eine Quelle, der zufolge es bundesweit circa 160.000 Intersexuelle unter über 80 Millionen Menschen geben könnte. Andere sprechen von nicht mal die Hälfte.

Der Bundesverband Intersexuelle Menschen nennt dann auch gleich Gründe für die  zurückhaltende Inanspruchnahme. So befürchteten Menschen mit einer nicht eindeutigen geschlechtlichen Entwicklung unter anderem, dass sie durch eine Registrierung im Personenstandsregister als Diverse mehr diskriminiert werden könnten, vor allem wenn sie ins Ausland fahren. »Insbesondere die Eintragung im Pass schreckt viele Menschen davon ab«, heißt es dort ab.

Manche intersexuelle Menschen hielten sich auch an die Arztanweisung, die Abweichung von der medizinischen Norm geheim zu halten, »weil das Bekanntwerden […] das soziale Aus darstellen könnte«, sagte der Verein weiter. Wieder andere hätten sich mit ihrem Eintrag als weiblich oder männlich abgefunden oder sähen keine positiven, mit dem Eintrag verbundenen Rechte. Einige lehnten diese Kategorie für sich auch ganz ab.


Sven von Storch

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