In Berlin-Wedding erhielt eine evangelische Lehrerin an einer staatlichen Schule die Dienstanweisung der Schulverwaltung, kein Kreuz mehr an ihrer Halskette zu tragen. Diesem folgt sie nunmehr. Ebenso verzichtet diese auf die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Die Schulverwaltung sah sich im Recht, da das Kreuz auffällig groß gewesen sei und damit mehr als nur ein Schmuckstück am Hals der Lehrerin.
Lehrern, Justizbeamten und Polizeibeamten sei es gesetzlich untersagt, im Dienst religiöse Symbole zu zeigen oder auffällige religiöse Kleidungsstücke zu tragen. Das Gesetz ziele vor allem auf das muslimische Kopftuch bei Frauen ab.
Die evangelische Landeskirche Berlin unterstützte die Lehrerin und signalisierte auch, dass man bereit sei, die Lehrerin in einem etwaigen Rechtsstreit zu unterstützen. Davon nimmt die Lehrerin nun doch Abstand.
Experten halten das Berliner Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig, da es dem Grundrecht auf Religionsfreiheit widerspreche. Andere befürchten wiederum eine religiöse Beeinflussung von Schülern.
Erst im Februar wurde einer Frau mit muslimischer Kopfbedeckung eine Entschädigung zugesprochen, da sie sich in ihrer Bewerbung als Grundschullehrerin benachteiligt sah. Das Gericht entschied, dass das Bundesland Berlin ihr 8.680 Euro Entschädigung zahlen müsse.
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