Einen 31-jährigen Asylsuchenden verurteilte das Landgericht Bonn zu fünf Jahren Haft, nachdem dieser in der Nacht zum 25. Juli 2016 eine Asylbewerberunterkunft im Kreis Euskirchen (NRW) durch Entfachen eines darin befindlichen Sofas anzündete.
In der Folge brannte der Dachstuhl komplett aus. Die anderen im Haus befindlichen Bewohner konnten sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen. Der Brandanschlag verursachte einen Sachschaden von 280.000 Euro. Das Haus ist seit den Löscharbeiten unbewohnbar.
Obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schon kurz zuvor den Asylantrag des Mannes ablehnte und ihn zur freiwilligen Ausreise aufforderte, will man aber den als Syrer nach Deutschland eingereisten, aber wohl aus Ägypten stammenden Brandstifter weiterhin nicht abschieben.
Das Gericht sei zwar überzeugt, dass der abgelehnte Asylbewerber nicht wie behauptet aus Syrien stammt, weil er er jedoch über keine gültigen Papiere verfüge, würde für eine Abschiebung aktuell keine rechtliche Handhabe bestehen, hieß es bei den Richtern.
Dabei ist der seit Anfang 2015 in Deutschland lebende Migrant wiederholt kriminell aufgefallen. Er beleidigte wiederholt Bahnschaffner im Regionalzug zwischen Mechernich und Euskirchen und drohte ihnen mit dem Tod.
Darüber hinaus bedrohte er einen Flüchtling mit dem Messer und stahl diesem 100 Euro. Verurteilt wurde er auch wegen gefährlicher Körperverletzung, weil er in Euskirchen mit einer Kaffeetasse nach einem Kioskbesitzer in Euskirchen warf, weil dieser ihm keine Packung Zigaretten kostenlos geben wollte.
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Trotz mehrfacher Straftaten weiterhin keine Abschiebung
Asylbewerber zündete Unterkunft an - fünf Jahre Haft
Ein 31-jähriger reiste als Asylbewerber unter falscher Identität ein, beging mehrere Straftaten, zündete seine Asylunterkunft an und bekommt jetzt fünf Jahre Haft. Trotz abgelehnten Asylantrags soll er aber weiter nicht abgeschoben werden.
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