In der Bundeshauptstadt droht durch politische Vorgaben von Europäischer Union und Bundesregierung mit immer strengeren Richtwerten zur Luftreinhaltung die schleichende Enteignung von fast 300.000 Berliner Autofahrern, die als Motor einen Dieselantrieb haben.
Der Berliner Senat wird bis zum kommenden Frühjahr Dieselfahrverbote für elf Straßenabschnitte im Stadtgebiet anordnen und kommt damit einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nach Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach.
Grundlage der Entscheidung war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar dieses Jahres, wonach Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich zulässig seien, solange sie verhältnismäßig seien.
Demnach werden nun auch in Berlin Dieselautos und -Lastwagen der Abgasnorm Euro null bis fünf von Straßen ausgeschlossen. Darunter sind wichtige Hauptverkehrsachsen wie die Leipziger Straße, die Friedrichstraße, Alt-Moabit und die Stromstraße.
»Außerdem ist der dabei entstehende Ausweichverkehr zu berücksichtigen«, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke, womit Fahrverbote auch umliegende Straßen treffen können. Ausnahmen für Anwohner und Handwerkerautos seien aber zu prüfen.
Das Gericht gab dem beklagten Senat für Umwelt und Verkehr bis zum 31. März Zeit, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Die Fahrverbote würden spätestens im Sommer in Kraft treten.
Der Berliner Senat wurde ferner verpflichtet, auf 120 weiteren Streckenabschnitten über eine Länge von 15 Kilometern alle Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts zu ergreifen. Sollten alternative Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, drohen auch hier Fahrverbote.
Die DUH hatte Dieselfahrverbote für die Umweltzone im gesamten Innenstadtbereich sowie für weitere Straßen gefordert, was das Gericht aber als unverhältnismäßig ablehnte. Dieselfahrverbote sind bereits in Hamburg und Stuttgart in Kraft oder in Vorbereitung.
Letztlich wird die Konsequenz sein, dass Fahrer eines Dieselfahrzeuges mit zusätzlichen Mehrkosten für eine Neuanschaffung belastet werden und ihr Auto unter Wert verkaufen müssen. Es wird dann möglicherweise nur unwesentlich weiter weg in europäischen Nachbarländern fahren, wo es nicht die Verbote gibt.
In der Bundeshauptstadt fast 300.000 Autofahrer von Enteignung bedroht
Verwaltungsgericht sorgt für Dieselfahrverbot in Berlin
In Berlin sollen auf wichtigen Hauptverkehrsstraßen der Innenstadt Dieselfahrzeuge ausgesperrt werden. Fast 300.000 Berliner Autofahrer sind durch strenge politische Vorgaben gezwungen, ihre Mobilität einzuschränken oder unter Wert zu verkaufen.
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