Schwedische Justiz hebt Haftbefehl auf wegen mutmaßlicher Vergewaltigung

Verfahren gegen Wikileaks-Gründer Assange eingestellt

Seit fünf Jahren hält sich der Whistleblower Julian Assange in der Londoner Botschaft von Ecuador auf. Die schwedische Staatsanwaltschaft stellte jetzt die Ermittlungen gegen den Wikileaks-Gründer wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung ein.

Freie Welt

Schweden stellt die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Vergewaltigung gegen den Wikileaks-Gründer und Whistleblower Julian Assange ein. Der zugehörige  Haftbefehl wird aufgehoben, wie die zuständige Generalstaatsanwaltschaft  in Schweden am Freitag mitteilte.

Julian Assange befindet sich seit nunmehr fünf Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London, um so diesem europaweiten Haftbefehl und einer befürchteten Auslieferung an die USA entgegen zu wirken. 

Der Australier stand jahrelang unter Verdacht, zwei Frauen in Schweden sexuell belästigt zu haben. Im August 2010 soll er mit ihnen Geschlechtsverkehr gehabt und dabei gegen deren Willen kein Kondom benutzt haben. Assange bestritt stets die Vorwürfe und vermutete ein politisches Komplott dahinter.

Assanges Plattform Wikileaks brachte vor allem die US-Regierung immer wieder mit Enthükkungen massiv in Schwierigkeiten. In Großbritannien kämpfte Assange jahrelang gegen seine Auslieferung gekämpft und flüchtete schließlich in die ecuadorianische Botschaft. 

Die schwedische Generalstaatsanwältin Marianne Ny erklärte, es sei nicht mehr  verhältnismäßig, Untersuchungshaft in Abwesenheit gegen Assange zu verhängen.  Der europäische Haftbefehl werde somit nicht mehr aufrechterhalten. Sie haben angeordnet, die Ermittlungen gegen den 45-jährigen zu beenden.

Julian Assange zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut über die Entscheidung, will aber Ecuadors Botschaft trotzdem nicht so schnell verlassen, da Großbritannien weder bestätigen noch verneinen wollte, ob bereits ein Auslieferungsersuchen der USA vorliegt. 

Die Polizei in London erklärte unterdessen, dass sie weiterhin einen Haftbefehl  vollstrecken würde, sobald Assange die Botschaft Ecuadors verlassen sollte. Dieser sei nämlich im Juni 2012 nicht zu einer polizeilichen Anhörung erschienen, was einen  Haftbefehl nach sich zog. Nachdem Schweden den Haftbefehl wegen mutmaßlicher Vergewaltigung zurückzog, liege weiter iner aufgrund eines minderschweren Vergehens vor.

Sven von Storch

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