Laut einem Bericht der EU-Rechnungsprüfer wurden im vergangenen Jahr mehr als drei Milliarden Euro an Fördergelder der Europäischen Union ohne Rechtsgrundlage verwendet. Bei berücksichtigten Ausgaben von rund 121 Milliarden wurden 2,6 Prozent unsachgemäß verwendet, während die Quote 2017 noch darunter bei 2,4 Prozent lag.
Die Prüfer des Europäische Rechnungshof (EuRH) prüfen alljährlich für ihren Bericht anhand von Stichproben, ob die Zahlungen von EU-Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt regelkonform erfolgen. Rechnungshofpräsident Klaus-Heiner Lehne spricht sich dafür aus, vermehrt bürokratische Hürden abzubauen und bessere Kontrollmöglichkeiten zu schaffen.
Es gab insbesondere Probleme bei Landwirtschaftshilfen. So gab es regelwidrig verteilte Hilfen für Agrarbetriebe, die falsch berechnet wurden, weil Landwirte unkorrekte Angaben zur Größe ihrer bewirtschafteten Fläche gemacht hatten. Oft erfolgte die Vergabe öffentlicher Aufträge mit EU-Mitteln ohne eine korrekte öffentliche Ausschreibung zuvor.
Einen absichtlichen Betrug sehen die Prüfer dabei nur selten. Gibt es in dieser Richtung einen Anfangsverdacht, schalte der Rechnungshof gleich die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde (OLAF) ein, was im vergangenen Jahr in neun Fällen so passiert sei.
EU-Rechnungshof stellt erhöhte Fehlausgaben fest
Über drei Milliarden Euro EU-Fördergelder regelwidrig vergeben
Die Quote unsachgemäßer Ausgaben bei der Vergabe von EU-Fördermitteln ist 2018 gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen. So wurden laut einem Bericht des EU-Rechnungshofes mehr als drei Milliarden Euro ohne Rechtsgrundlage vergeben.
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