Bayerns oberstes Gericht erklärt Integrationsgesetz für teils verfassungsgwidrig

Systemkritik bei Zuwanderern durch Meinungsfreiheit geschützt

Das Integrationsgesetz wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit gewertet. Wer als Zuwanderer die deutsche Rechts- und Werteordnung ablehnt, darf nicht länger zu Kursen darüber verpflichtet werden.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass das 2016 in Bayern eingeführte Integrationsgesetz in Teilen für verfassungswidrig ist. Das unter Seehofer eingeführte Papier sieht unter anderem vor, dass Migranten, die sich dem Erlernen der deutschen Sprache verweigern, mit Sanktionen rechnen müssen.

Zudem muss dabei, wer die deutsche Rechts- und Werteordnung missachtet, an einem »Grundkurs« darüber teilnehmen, andernfalls könne ein Bußgeld verhängt werden. Das gehe so nicht, erklärte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Peter Küspert.

Demnach sei ein für Migranten verpflichtender »Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung« ein »unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit«. Wenn ein Asylbewerber die hiesige Demokratie ablehnt, darf das nicht länger derart geahndet werden, sondern ist als Meinung geschützt.

Ebenso würden Geldstrafen für verfassungsfeindliche Aktionen gegen »die abschließende bundesgesetzliche Regelung des strafrechtlichen Staatsschutzes« verstoßen. Gegen das von der CSU beschlossene Gesetz hatten beim Verfassungsgericht SPD und Grüne geklagt.

Die Grünen erklärten so auch, eine verlangte unabdingbare »Achtung der Leitkultur« stände im »Widerspruch zur staatlichen Gemeinwohl- und Neutralitätsverpflichtung«. SPD-Fraktionschef Horst Anrold sieht sich mit dem Urteil bestätigt. Die Regierung müsse das Gesetz nun überarbeiten oder »besser noch, sie sollte es gleich ganz begraben«.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte hingegen, der Grundgedanke des Gesetzes sei immer noch mit der Landesverfassung vereinbar. Der Großteil des Integrationsgesetzes wurde in der Tat dann auch als verfassungskonform gewertet, so auch darin von einer »Leitkultur« zu sprechen.

Sven von Storch

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