Urteil zum Schutzstatus in Deutschland

Syrische Wehrdienstverweigerer sind keine Flüchtlinge

Junge Syrer, die sich dem Wehrdienst ihres Landes entzogen haben, können nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Damit gibt es auch keinen Anspruch auf Familiennachzug.

Freie Welt

Ein 20-jähriger Syrer wollte in seiner Heimat keinen Wehrdienst leisten und kam 2014 über die Türkei nach Deutschland, um hier wie andere aus dem Bürgerkriegsland als Flüchtling zu gelten. Eine Gerichtsentscheidung legt jetzt fest, dass er keinen vollen Flüchtlingsstatus in Deutschland beanspruchen darf.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat damit am Donnerstag eine Entscheidung der Vorinstanz des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts aufgehoben, den jungen Mann als Flüchtling nach der Genfer Konvention anzuerkennen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war in Berufung gegangen. Dem Syrer kann folglich nur ein eingeschränkter Schutz gewährt werden.

Ein anderes Urteil hätte weitere Folgen mit sich gezogen, denn mit einer solchen Anerkennung als Flüchtling dürfte der verheiratete Mann einen Familiennachzug beantragen, was ihm bisher von den deutschen Behörden verwehrt blieb - und mit dem Urteil auch weiter bleibt.

Das OVG wollte nicht feststellen, dass Flüchtlinge, die sich dem Wehrdienst in Syrien entziehen, bei einer Rückkehr als politische Gegner angesehen und verfolgt würden. Ein voller Flüchtlingsstatus erfordere aber, dass dem Mann bei einer Rückreise mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere Verletzung seiner Menschenrechte aus politischen oder religiösen Gründen drohe.

Der am Niederrhein lebende Syrer erklärte, dass er das OVG-Urteil akzeptiere. »So sind die deutschen Gesetze«, sagte er nach der Urteilsverkündung. Die Entscheidung hat Signalwirkung, weil in Deutschland eine ganze Reihe junger Syrer leben, die sich dem Wehrdienst in der syrischen Armee durch Flucht entzogen haben.

Mehr dazu unter n-tv.de

Sven von Storch

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