Präsident Iohannis stoppt erste Muslimin als Regierungschefin

Shhaideh darf nicht Ministerpräsidentin Rumäniens werden

Der rumänische Präsident Klaus Iohannis lehnt die von den Sozialdemokraten (PSD) vorgeschlagene muslimische Tatarin Sevil Shhaideh als Regierungschefin ab. Jetzt droht ihm die PSD mit einem Verfahren der Amtsenthebung.

Freie Welt

Rumäniens Staatspräsident Klaus Iohannis hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, die im Ergebnis der Parlamentswahlen vom 11. Dezember von den Sozialdemokraten (PSD) vorgeschlagene Politikerin Sevil Shhaideh nicht zur Ministerpräsidentin zu ernennen.

Das deutschstämmige Staatsoberhaupt erklärte in Bukarest: »Ich habe den Vorschlag gründlich abgewogen und bin zu dem Entschluss gelangt, ihn nicht anzunehmen«. Iohannis forderte die PSD und ihren Koalitionspartner von der kleinen liberalen Partei ALDE dazu auf, eine andere Person für das höchste Regierungsamt zu benennen.

Die 52-jährige Verwaltungsexpertin Shhaideh gehört der tatarischen Minderheit in Rumänien an und bekennt sich zum Islam. Sie gilt als »Platzhalterin« für den Parteichef der Sozialdemokraten, Liviu Dragnea, der nach aktueller Gesetzeslage nicht Regierungschef werden darf, weil er wegen Wahlmanipulationen vorbestraft ist.

Shhaideh wäre nicht nur die erste Frau an der Spitze einer rumänischen Regierung gewesen, sondern auch die erste Muslimin in derartiger Funktion einem EU-Land. Im vergangenen Jahr war sie mehrere Monate lang Entwicklungsministerin, hat aber sonst kaum politische Erfahrung. Den Amtseid legte sie damals auf den Koran ab.

Für weitere Irritationen sorgte in Rumänien auch, dass sich ihr aus Syrien stammender Ehemann Akram Shhaideh in den sozialen Medien als Anhänger des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad bekannte. Er diente auch über 20 Jahre im syrischen Landwirtschaftsministerium.

PSD-Chef Dragnea lehnte nach der Entscheidung von Iohannis ab, einen anderen Kandidaten vorzuschlagen. »Wer garantiert uns, dass ein anderer Vorschlag akzeptiert wird?« Er beschuldigte den Präsidenten verfassungswidrig zu handeln und schloss eine Klage vor dem Verfassungsgericht oder ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten nicht aus.

Mehr dazu unter sueddeutsche.de

Sven von Storch

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