Als Erfolg wurden von der Bundesregierung die mit anderen EU-Staaten ausgehandelten Rückführungsabkommen verkündet, die das Ergebnis eines langen Unionsstreits zwischen CDU und CSU waren, bei dem ein Koalitionsbruch drohte und erst spät Merkel einlenkte. Allerdings zeigen die Neuregelungen sich einmal mehr als Mogelpackung.
Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Rahmen dessen erlassene Wiedereinreisesperre für abgelehnte oder bereits in einem anderen EU-Land registrierte Asylbewerber hat so gut wie keinerlei Wirkung. Es gab bisher erst drei solcher Zurückweisungen an der Grenze zu Österreich.
Das Bundesinnenministerium habe eigentlich mit hundert solcher Fälle pro Monat gerechnet, doch bis zum 17. Oktober kamen nur 89 Einwanderer an diesem Grenzabschnitt an. Von denen stellten lediglich drei einen Asylantrag. Die anderen 86 waren auch ohne Seehofers Erlass zurückweisbar.
Die im Juni vom Innenministerium erlassene Regelung beinhaltet, dass Migranten, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Asyl beantragten, an der Grenze zurückgewiesen und in die entsprechenden Länder, mit denen die Rückführungsabkommen geschlossen wurden, sofort zurückgeführt werden können.
Die Regelung gilt jedoch nur für die Grenze zu Österreich. Wer über andere Nachbarstaaten wie Frankreich oder Polen kommt und bei Grenzkontrollen seine neuen Asylgründe geltend macht, wird weiterhin nicht zurückgewiesen. Damit zeigt sich die damalige Auseinandersetzung zwischen Seehofer und Merkel letztlich als eine Scheindebatte.
Seit Juni nur drei Migranten an der Grenze zurückgewiesen
Seehofers gefeierter Erlass ohne Wirkung
Im Juni gab es einen heftigen Streit zwischen CDU und CSU um Wiedereinreisesperren für Asylbewerber. Letztlich folgte ein Kompromiss, der nur für die bayerisch-österreichische Grenze gilt. An dieser wurden seitdem lediglich drei Migranten zurückgewiesen.
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