Von Merkel beförderter Rechtsbruch vorübergehend ausgesetzt

Seehofer erlässt Einreiseverbot für Migranten mit Einreiseverbot

Wer nach seiner Abschiebung wieder einreist, dem drohen nach dem Aufenthaltsrecht bis zu drei Jahre Haft. Trotzdem sträubt sich Merkel dagegen, Leute mit Einreiseverbot an der Grenze zurückzuweisen. Ab heute darf gnädigerweise Seehofer Recht anwenden.

Selbst bei Vorliegen eines Einreiseverbots wurden bislang nicht Menschen an der deutschen Grenze abgewiesen, wenn sie einen neuerlichen Asylantrag stellten. Das war die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gewünschte Praxis, die einen Skandal und klaren Rechtsbruch darstellte.

Jetzt soll hierzu endlich eine Änderung eintreten. Jedenfalls versucht das Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl angesichts einer immer stärker werdenden AfD dem Bürger so nach außen zu vermitteln.

Das Bundesinnenministerium erteilte am Dienstag gegenüber dem Bundespolizeipräsidium den Erlass, künftig Menschen an der Grenze zurückzuweisen, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot besteht und diese nicht mit neuerlichen Asylanträgen wieder ins Land zu lassen. Zur Größenordnung: Allein 2017 erließ das BAMF rund 286.000 solcher Wiedereinreiseverbote.

Das ist nur ein ganz schmaler Kompromiss, den Merkel nach langer Diskussion tolerieren will, dabei sollte es selbstverständlich sein, dass wer bereits aufgrund nicht vorliegender Asylgründe abgeschoben war und ein Einreiseverbot bekam, sich nicht im nächsten Moment doch wieder nach Deutschland bewegt und weitere Sozialleistungen kassiert.

Ausländer, die »ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben« worden sind, dürfen nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen und sich nicht dort aufhalten, beschreibt eindeutig das deutsche Aufenthaltsgesetz das »Einreise- und Aufenthaltsverbot«. Die Frist ist außer für Straftäter oder Gefährder auf fünf Jahre taxiert. Wer trotz Verbots beim Grenzübertritt erwischt wird, dem drohen bis zu drei Jahre Haft.

Der Innenminister will aber auch Menschen zurückweisen können, die bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtlinge registriert wurden. Da liegt er weiter im Streit mit Bundeskanzlerin Merkel, die hier »nationale Alleingänge« ablehnt. Dabei ist das schon seit langem europäisches Recht und heißt Dublin III-Verordnung. Zuständig für das Asylverfahren ist das Land, wo die EU betreten wurde.

Merkel setzt sich damit auch in dieser Angelegenheit über geltendes Recht hinweg und ist letztlich diejenige, die einen nationalen Alleingang praktiziert, indem sie europäische Verträge aushebelt. Jetzt gibt sie vor, bis Monatsende über eine europäische Lösung verhandeln zu wollen. Das heißt so viel, wie Deutschland soll sich weiter über Recht hinwegsetzen und Migranten in Größenordnung aufnehmen können.

Sven von Storch

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