Drei Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung

Schon über 26.000 Anträge auf Familiennachzug

Ab August wird nach einem Beschluss der Bundesregierung der zuletzt ausgesetzte Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wieder aufgenommen. Bereits 26.000 Angehörige, vor allem Syrer, stellen einen entsprechenden Antrag bei den Behörden.

Rund drei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten des Familiennachzugs für im Asylverfahren subsidiär Schutzberechtigte richteten bereits 26.000 Angehörige Terminanfragen an deutsche Auslandsvertretungen, dem als nächster Schritt das Einreichen ihrer Visa-Anträge folgen würden.

Nach einer Entscheidung der schwarz-roten Bundesregierung sollen ab August 2018 monatlich bis zu 1.000 Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten legal nach Deutschland reisen dürfen. Der Familiennachzug war für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, darunter fallen insbesondere Syrer, bis auf wenige Ausnahmen ausgesetzt.

Künftig dürfen in diesem Rahmen Ehepartner und minderjährigen Kinder wieder nachgeholt werden dürfen. Ebenso sind Eltern von unbegleiteten und minderjährigen Einwanderern mit diesem Status befugt, einen Visaantrag zu stellen. Die meisten Familiennachzüge sollen nach wie vor bei Zuwanderern mit besserer Bleibeperspektive genehmigt werden.

Die Zahl der Syrer, die als nahe Angehörige nach Deutschland nachziehen durften, sei von 21.376 Personen im Jahr 2015 auf 40.728 im vergangenen Jahr gestiegen. Das Auswärtige Amt erteilte seit 2013 390.000 Visa für den Familiennachzug.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.