SPD-Präsidium prüft nunmehr drittes Ausschlussverfahren gegen Sarrazin

Sarrazins neues Islam-Buch macht Genossen nervös

Schon zweimal versuchte die SPD erfolglos ihr Mitglied Thilo Sarrazin auszuschließen. Sein Ende August erscheinendes Buch »Feindliche Übernahme« über den Islam ist ohne Kenntnis über dessen Inhalt für Ralf Stegner & Co. Anlass es ein drittes Mal zu probieren.

Führende Politiker aus dem SPD-Präsidium wollen die Parteimitgliedschaft von Thilo Sarrazin abermals auf den Prüfstand zu stellen, nachdem schon zweimal ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn scheiterte. Ende August wird das neue Buch des früheren SPD-Politikers und Bestsellerautors Thilo Sarrazin mit dem Titel »Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht« erscheinen.

Gelesen hat es von den führenden Genossen noch keiner. Bekannt ist nur, dass nach einem Streit mit dem Autor der Verlag Random House nicht mehr zur Veröffentlichung bereit war und kurzfristig der Finanzbuch Verlag einsprang.

Und es geht in dem Buch um das Thema Islam. Eine erwartete kritische Bewertung der Religion lässt allerlei Sozialdemokraten reflexartig aufschrecken. Daher kündigt man ein drittes Ausschlussverfahren an. Parteivize Ralf Stegner erklärte: »Thilo Sarrazin ist charakterlich gescheitert und kaum zu ertragen.« Er nutze das »Feigenblatt der SPD-Mitgliedschaft«, um »seine Bücher zu verkaufen und sich gleichzeitig vom Rassismusvorwurf reinzuwaschen«.

Ralf Stegner sagte weiter: »Wer die Grundprinzipien von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität missachtet, hat in der SPD keine Heimat.« Dabei ergänzt er, Sarrazin nicht mehr für einen Sozialdemokraten zu halten. »Es wäre konsequent, wenn Sarrazin endlich die SPD verlassen würde. Mit seinen üblen Ressentiments gegen Minderheiten passt er viel besser zu den Rechtspopulisten, die ja schon länger mit ihm werben.«

Auch Aydan Özoguz, die ehemalige Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, reiht sich natürlich in den Tenor der Ausschlussbefürworter ein: »Thilo Sarrazin hat sich längst von sozialdemokratischen Werten verabschiedet.« Daher werde sich das SPD-Präsidium mit dem Thema in Kürze befassen.

Sarrazin selbst sieht einem abermaligen Ausschlussverfahren gelassen entgegen. »Ein erneuter Versuch zum Parteiausschluss würde wieder scheitern«, sagte dieser. »Ich kenne auch keinen verantwortlichen Funktionär, der ihn ernsthaft betreiben würde. Sie können mir aber glauben, dass mich nichts weniger beschäftigt als die Frage, wer wann und wo im Funktionärskader über meinen Ausschluss brütet«, heißt es weiter bei dem 73-jährigen.

Schon 2010 wurde ein Ausschlussverfahren bemüht, als sein Buch »Deutschland schafft sich ab« erschien, in dem er Fehler in der Integrationspolitik benannte. Damals hieß es: »Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 Prozent der türkischen und 90 Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin.«

Sarrazin wird wieder einmal Rassismus unterstellt, dabei lehnt er keineswegs jede Einwanderung aus dem islamischen Kulturkreis ab. 2010 sagte er so: »Als 1979 die Islamische Republik im Iran gegründet wurde, flohen viele gebildete Perser, die vielleicht auch gläubig waren, aber auch nicht besonders gläubig, sondern sehr weltlich, europäisch gesonnen und hochgebildet. Und sie sind für alle Länder, in die sie geflohen sind, eine kulturelle und wirtschaftliche Bereicherung.«


Nachtrag: In diesem Artikel schrieben wir: >>Jüngst gewann Sarrazin einen Rechtsstreit, da sein vorheriger Verlag wahrheitswidrig behauptet hatte, er habe sich gegen eine Überprüfung durch einen unabhängigen Gutachter gesperrt.<< Dies entspricht nicht der Wahrheit. Über diese Frage gab und gibt es keinen Rechtsstreit. Folglich hat Thilo Sarrazin einen derartigen Rechtsstreit auch nicht gewonnen. Es gibt allerdings und ausschließlich einen Rechtsstreit auf Geldentschädigung und Schadensersatz von Thilo Sarrazin gegen seinen alten Verlag DVA. In diesem hat das Landgericht München jüngst einen Vergleichsvorschlag übermittelt, der mit keiner Silbe auf die Frage der Begutachtung des Textes von Thilo Sarrazin eingeht und der keinerlei Zahlung von Geldentschädigung und Schadensersatz vorsieht. Wir bitten unseren Fehler zu entschuldigen.


Sven von Storch

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