Staatsrechtler beklagt Desaster deutscher Migrationspolitik

Rupert Scholz für Grundgesetzänderung beim Asylrecht

Staatsrechtler Rupert Scholz schlägt vor, im Grundgesetz das deutsche Asylrecht von einem subjektiven Recht »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht« zu einem objektiven Recht »Politisch Verfolgten wird nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt« zu ändern.

Der Berliner Staatsrechtler Rupert Scholz regt eine Änderung des Asylrechtes im Grundgesetz an. »Das Desaster der amtlichen Flüchtlings- oder Migrationspolitik wächst weiter von Tag zu Tag, ohne dass eine Lösung in Sicht wäre. Rund 1,5 Millionen Asylsuchende befinden sich in Deutschland, davon sind viele Tausende schlicht abgetaucht. Rund 400.000 Klagen liegen vor den Verwaltungsgerichten«, beklagt der frühere CDU-Politiker.

Die momentane Regelung wird jährlich hunderttausendfach missbraucht. Scholz kritisiert: »Wenn ein Asylbewerber mangels politischer Verfolgung abgelehnt wird, so pflegt er zunehmend die Verwaltungsgerichte anzurufen, um dort entweder doch Asyl zu erhalten oder – zumindest – über jahrelange Verfahren im Ergebnis als ‘geduldeter’ Flüchtling doch in Deutschland bleiben zu können«.

Dies sei nicht mehr länger hinzunehmen. Wenn das deutsche Asylrecht durch massenhaften Missbrauch als Hintertüre für illegale Einwanderung pervertiert werden, dann muss es geändert werden, findet der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Bundesminister.  Nur eine Verfassungsänderung könne die Lösung sein, die anstelle des subjektiven Rechts »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht« eine objektiv-rechtliche Regelung setzt.

Künftig müsse es im Artikel 16a des Grundgesetzes lauten »Politisch Verfolgten wird nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt«, so wie es bereits auch schon vom Freistaat Bayern vorgeschlagen wurde. Alles weitere habe dann ein Bundesgesetz detailliert zu regeln. Allein so würde die Politik wieder Herr des Verfahrens werden und keiner könne sich mehr mit allen Kosten aufenthaltsverlängernd  durch die Instanzen überlasteter Gerichte klagen.

Wenn Deutschland weiter auf einer »subjektiv-rechtlich« verfassten Asylrechtsgarantie beharre, so würde es auch auf europäischer Ebene keine Lösung geben. Dies solle von den politisch Verantwortlichen bedacht werden und es müsse in ihre Überlegungen mit einfließen, erklärt Scholz.


Sven von Storch

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