Weder Hochschulen noch Stuttgarts Wissenschaftsministerin Bauer wollen zur »Freiburger Erklärung« handeln

Professoren-Aufruf zur Abschiebungs-Verhinderung bleibt ungeahndet

Zwölf Professoren riefen in einer »Freiburger Erklärung« dazu auf, abgelehnte Asylbewerber zu verstecken, damit diese nicht abgeschoben werden. Obwohl das eigentlich ein Aufruf zu einer Straftat ist, bleiben Konsequenzen aus.

Ein Aufruf von zwölf Professoren baden-württembergischer Hochschulen, abgelehnte Asylbewerber zur Verhinderung der Abschiebung zu verstecken, bleibt ohne disziplinarrechtlichen Konsequenzen. Das von der Grünen-Politikerin Theresia Bauer geführte Wissenschaftsministerium und die betroffenen Hochschulen sehen in dem Vorgang ein rein außerdienstliches Verhalten.

Im Sommer 2017 veröffentlichten die Professoren mit ihren Namen und jeweiligen Hochschulen eine »Freiburger Erklärung«, wo sie ein uneingeschränktes Bleiberecht für Asylbewerber verlangten. Ebenso forderten sie dazu auf, ausreisepflichtige Personen zu verstecken, damit diese nicht von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen und abgeschoben werden können.

Das gilt als Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt als Straftat. CDU und AfD hatten im Landtag den Fall kritisch hinterfragt. Trotzdem wollen weder Landesregierung noch Hochschulen – hier die Universität Freiburg, die Universität Tübingen, die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, die Pädagogische Hochschule Freiburg und die Duale Hochschule Villingen-Schwenningen – weitere Schritte veranlassen.

Das baden-würtembergische Wissenschaftsministerium selber beruft sich auf die vorherige  Bewertung der Hochschulleitungen als außerdienstliches Verhalten. Es sei nur dann als Dienstvergehen zu werten, wenn es in besonderem Maße geeignet sei, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

Ferner stufe das Ministerium die »Freiburger Erklärung« nicht als Aufruf zu einer Straftat ein, sondern als eine politische Meinungsäußerung, die sich wohl im Rahmen der zulässigen Grenzen bewege und deshalb kein dienstpflichtwidriges Verhalten darstellen könne. Rechtliche Schritte werde man nicht in die Wege leiten.


Sven von Storch

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