Im Land Brandenburg wurde gerade eine Frauenquote für die Landtagswahlen beschlossen, die für eine gleichmäßige Geschlechterparität sorgen soll. Auch für die Bundestagswahlen gibt es eine solche Diskussion nicht nur bei SPD, Grüne und Linke, sondern auch in Teilen der CDU. Dagegen halten derzeit AfD, CSU und FDP, die dagegen einen Verstoß gegen die Wahlfreiheit sehen.
Jetzt äußert sich dazu der Düsseldorfer Rechtswissenschaftlers Martin Morlok. Er sieht Frauen keineswegs in zu geringer Zahl vertreten, sondern im Verhältnis zu ihrem Anteil in den Parteien vielmehr »überrepräsentiert«. »Gleichberechtigung heißt nicht Ergebnisgleichheit, sondern Chancengleichheit«, sagte Morlok in einem Interview.
Die sei in vielen Parteien in Übermaß gegeben. »Eine Frau, die antritt, hat bessere Möglichkeiten als ein Mann, tatsächlich Kandidat zu werden«, erklärt Morlok. Es seien einfach zu wenige Frauen in Parteien. Morlok liefert eine Aufstellung. Demnach sind 39,8 Prozent der Grünen-Mitglieder Frauen, aber ihr Anteil in der grünen Bundestagsfraktion beträgt 58,2 Prozent. Dort sind Männer klar in der Minderheit.
Bei der Linkspartei bestehen die Mitglieder zu 36,5 Prozent aus Frauen, wohingegen es in der Fraktion 53,6 Prozent weibliche Mitglieder gibt. In der SPD sind 32,5 Prozent der Parteimitglieder Frauen, aber 41,8 Prozent stellen sie unter den Fraktionsmitgliedern. Relativ ausgeglichen sei der Frauenanteil in der FDP mit 21,9 Prozent Partei und mit 23,8 Prozent Fraktion.
Deutlich unterrepräsentiert sind Frauen nach Morloks Rechnung lediglich in den Unionsparteien (26,3 Prozent Partei, 19,9 Prozent Fraktion) und AfD (17 Prozent Partei, 10,9 Prozent Fraktion). Wenn sich mehr Männer parteipolitisch engagieren, dann liege es auch nahe, dass sie mehr Ämter und Mandate abbekommen; momentan ist es zumindest in den Parteien links der Mitte umgekehrt.
Der Rechtswissenschaftler Morlok, der bis zu seinem Ruhestand vergangenes Jahr an der Universität Düsseldorf lehrte, zeigte sich »fest überzeugt davon, dass das Gesetz verfassungswidrig ist«, wie es gerade in Brandenburg beschlossen wurde. Der Argumentation liege »ein völlig verkehrtes Repräsentationsverständnis zugrunde«. Wenn man das ernst meine, »müsste man auch sagen, jeder Fünfte hat Migrationshintergrund, also müsste jeder Fünfte im Bundestag einen Migrationshintergrund haben«.
Kritik an Wahlrechtsreform zugunsten von Frauen
Parteienrechtler Morlok_ Frauen in Parlamenten überrepräsentiert
Der Parteienrechtler Martin Morlok hält Wahlrechtsreformen mit einer Geschlechterparität wie in Brandenburg für verfassungswidrig. Im Verhältnis zu ihrem Anteil an den Parteimitgliedern seien Frauen in den Parlamenten »überrepräsentiert«.
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