Österreichs Bundesregierung will eine nächtliche Anwesenheitspflicht für in staatlicher Obhut befindliche Flüchtlinge und Asylbewerber einführen. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) zufolge soll eine entsprechende Regelung in die Hausordnung von Flüchtlingsunterkünften aufgenommen werden. Damit will man Konsequenzen aus den jüngsten von afghanischen Asylsuchenden begangenen Mordfällen in Steyr und Innsbruck ziehen.
Der österreichische Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) arbeitet derzeit an einer landesweiten Regelung, die eine entsprechende Anwesenheitspflicht zwischen 22 und 6 Uhr sowie zusätzliche Anwesenheitskontrollen vorsieht. Bereits jetzt schon müssen sich Asylbewerber in Sammelunterkünften beim Pförtner melden, wenn sie die Unterkunft in diesem Zeitraum verlassen oder heimkommen.
»Ja, es ist rechtlich möglich, und das muss man auch verlangen können von Menschen, die Schutz bei uns suchen, die über Steuergelder Zuwendungen erhalten und rund um die Uhr betreut werden«, erklärte Strache. Der FPÖ-Chef sagte, damit könnten Gewalttaten, Herumlungern, nächtliche Zusammenrottungen und exzessiver Alkoholkonsum verhindert werden. Er verglich die Anwesenheitspflicht mit der Hausordnung beim Bundesheer oder in einer Kuranstalt.
Strache kündigt neue Regelung als Konsequenz aus Straftaten an
Österreich plant nächtliche Anwesenheitspflicht für Asylbewerber
In Österreich sollen künftig Flüchtlinge und Asylbewerber verpflichtet werden, von 22 bis 6 Uhr mit Anwesenheitskontrollen in ihren Sammelunterkünften zu sein, wie FPÖ-Vizekanzler Strache bekannt gab. Damit will man verstärkt Straftaten begegnen.
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