Unveränderte Besoldung als Gewerkschafter

NRW-Innenminister lässt gegen DPolG-Chef Rainer Wendt ermitteln

Etliche Gewerkschaftsfunktionäre sind vom Dienst freigestellt und erhalten weiter vollen Lohn. SPD-Politiker beklagten sich darüber noch nie, betrifft es doch eigene Genossen. Beim unbequemen Polizeigewerkschafter Rainer Wendt will jetzt SPD-Innenminister Jäger ermitteln lassen.

Freie Welt

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gilt als jemand, der auch mal unbequeme Worte in Fragen der inneren Sicherheit und der Flüchtlingspolitik findet. Jetzt steht er in der Kritik, weil er als Gewerkschafter vom Land Nordrhein-Westfalen jahrelang als Polizist bezahlt wurde, ohne als solcher gearbeitet zu haben.

Der sonst stets durch Untätigkeit auffallende NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), dessen politisches Versagen jüngst wieder beim Fall des Berliner Weihnachtsmarkts-Attentäter Anis Amri offensichtlich wurde, will hier nun mal schnell handeln. Der Sozialdemokrat kündigte dienstrechtliche Ermittlungen gegen das CDU-Mitglied Wendt an.

»Die Details der Absprachen mit Wendt waren mir nicht bekannt«, erklärte Jäger in Düsseldorf. »So etwas wird einem Minister bei 45.000 Beschäftigten in der Regel auch nicht vorgelegt. Das wird jetzt in einem geordneten Verwaltungsermittlungsverfahren aufgearbeitet. Wir werden ermitteln, welche Beamte wann was zugesagt haben.«

Wäre es nicht der bei rot-grünen Politikern kraft seiner inhaltlichen Aussagen ungeliebte Wendt, würde es einen SPD-Politiker vermutlich nicht im Ansatz berühren. Zumal es bei etlichen seiner Genossen gar nicht anders ist. Wer für eine Gewerkschaftsfunktion gewählt wird, ist für die Ausübung dieser Tätigkeit im Dienst freizustellen.

Die Gewerkschaftsvertreter bleiben dann im jeweiligen Betrieb, dessen Interessen sie vertreten sollen, und erhalten ohne Abzüge weiterhin vom Arbeitgeber den ihnen zustehenden Lohn. Bei hohen gewerkschaftlichen Funktionen ist es bislang gelebte Praxis, dass die Arbeitnehmervertreter nicht wirklich mehr ihrer eigentlichen Tätigkeit nachkommen, aber weiter volles Einkommen beziehen.

Jäger gibt sich zu dem empört, was bei Gewerkschaftsbossen mit SPD-Parteibuch nie Thema war. Der Innenminister sagt, eine faktische Freistellung wie im Fall Wendt werde es nicht mehr geben, Raum für gewerkschaftliche Arbeit solle dennoch erhalten bleiben. »Möglicherweise hat sich da in der Verwaltungspraxis etwas verselbständigt«.

Wendt, dem angelastet wird, neben seinem Sold als Hauptkommissar auch eine zusätzliche Entschädigung von seiner Gewerkschaft bekommen zu haben, beantragte unterdessen seine vorzeitige Pensionierung, will aber auch dann sein Gewerkschaftsamt weiterführen.

Seine Gewerkschaft stellte sich hinter Wendt. Der Eindruck, er habe in den vergangenen Jahren doppeltes Gehalt bezogen und sich unrechtmäßig bereichert, sei »schlicht falsch«, erklärte man von dort. Die dienstlichen Bezüge und die Aufwandsentschädigung für seine ehrenamtliche Arbeit in der DPolG würden das Gehalt eines Polizeihauptkommissars in der Summe nicht übersteigen.

Mehr dazu unter zeit.de

Sven von Storch

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