Landeswahlleiterin sieht verfassungsrechtliche Bedenken für frühen Wahltermin

Neuwahl in Niedersachsen erst nach der Bundestagswahl

Nachdem Rot-Grün seine Mehrheit in Niedersachsen verlor, soll schnellstmöglich neugewählt werden. Nahe liegt da der von einigen auch so favorisierte Termin der Bundestagswahl. Dieses droht nun an verfassungsrechtlichen Bedenken zu scheitern.

Freie Welt

Die niedersächsische Landeswahlleiterin Ulrike Sachs schließt nach dem Verlust der rot-grünen Mehrheit im Landtag eine zeitgleiche Durchführung der niedersächsischen Landtagswahl und der Bundestagswahl am 24. September, wie sie insbesondere von CDU und FDP gefordert wird, faktisch aus. 

Sachs schreibt laut FAZ in einer internen Mitteilung: »Sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen als auch aus Gründen einer ordnungsgemäßen Wahlorganisation erweist es sich als notwendig, die Zweimonatsfrist auszuschöpfen und die Neuwahl am Sonntag, am 15.10., 5. oder 12.11.2017 stattfinden zu lassen.«

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte zuvor, auch er wünsche sich eine solche Zusammenlegung der Wahltermine auf den 24. September. »Wir haben jetzt eine Situation, die ist gelinde gesagt ungut für das Land. Und die wollen wir so schnell wie möglich beenden durch Neuwahlen«, sagte dieser.

Aber auch Weil schränkte schon ein: »Das ist eine Frage, die sich an die Experten richtet, also vor allem an die Landeswahlleiterin.« Tatsächlich wird in Reihen der SPD und der Grünen befürchtet, dann in den Strudel womöglich schlechter Wahlergebnisse der jeweiligen Bundesparteien zu kommen. Schon in den letzten Umfragen lag die SPD in Niedersachsen 15 Prozentpunkte hinter der SPD.

Die Landesverfassung in Niedersachsen spricht von einer Zweimonats-Frist die Rede, die es regulär bedarf, um eine Landtagswahl anzuberaumen. Darum gab es einen Prüfauftrag an die Landeswahlleiterin, ob trotzdem die Wahl parallel zur Bundestagswahl stattfinden könnte. Die letzte Entscheidung wollen die Fraktionen im Laufe des Montags treffen.

Sachs plädiert dafür, den Termin nach hinten zu verschieben. »Je eher der Neuwahltermin gewählt wird, desto eher wird den aktiv und passiv Wahlberechtigten die Möglichkeit genommen, ihr Wahlrecht frei und gleich auszuüben«, sagte sie. Ein früherer Termin würde die jetzt bereits beginnende Briefwahl einschränken.

Sven von Storch

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