Die Frage, ob muslimische Mädchen in europäischen Ländern zum gemischten Schwimmunterricht verpflichtend müssen, hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg jetzt in einem Grundsatzurteil mit Ja beantwortet.
So schränke zwar laut der Begründung der Richter die Teilnahmepflicht die Religionsfreiheit ein, aber das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht rechtfertige, eine religiös begründete Bitte der muslimischen Eltern um Befreiung abzulehnen.
Ausgangspunkt war, dass zwei muslimische Familien in Basel ihre jungen Töchter vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht abmeldeten. Die Schulordnung sah eine Befreiung erst ab der Pubertät oder wegen gesundheitlicher Gründe vor.
Daraufhin verwiesen aber die Eltern mit türkischer und schweizerischer Staatsbürgerschaft auf ihre religiöse Überzeugung, wonach auch Mädchen vor der Pubertät nicht gemeinsam mit Jungen schwimmen sollten.
Die Schulbehörden in Basel machten schließlich den betroffenen Familien umfassende Zugeständnisse mit dem Angebot, dass die neun- und elfjährigen Mädchen einen Burkini, einen Ganzkörperschwimmanzug, tragen dürfen. Zudem wurde sichergestellt, dass die Mädchen sich in einer eigenen Umkleide getrennt von den Jungen umziehen konnten.
Auch das stieß bei den Eltern auf Ablehnung mit der Folge eines verhängten Bußgeldes von umgerechnet rund 325 Euro pro Schülerin. Schweizer Gerichte haben die Klagen gegen diese Bußgelder in zwei Instanzen abgelehnt.
Durch Straßburg wurde das juristische Vorgehen letztinstanzlich mit einem einstimmigen Beschluss bestätigt. Demnach habe der Staat das Recht, die Religionsfreiheit in diesem Falle einzuschränken, um zu garantieren, dass die Schülerinnen am Sportunterricht teilnehmen.
Verwiesen wurde darauf, dass Schule im Prozess der sozialen Integration eine herausgehobene Rolle, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund spiele, und dass es im Interesse der Kinder sei, an allen Bildungs- und Erziehungsangeboten der Schule teilzunehmen, erklärten die Straßburger Richter.
Grundsatzurteil zum gemeinsamen Schwimmunterricht
Muslimische Mädchen müssen mit Jungs schwimmen
In Basel weigerten sich muslimischen Eltern, ihre Töchter zum verpflichtenden Schwimmunterricht mit Jungen und Mädchen zu schicken. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verpflichtet sie jetzt in einem Grundsatzurteil dazu.
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