Einmal mehr wird in Deutschland über die Einführung einer Moscheesteuer nach dem Vorbild der Kirchensteuer diskutiert. Einige Bundesländer zeigen sich dazu gesprächsbereit und sehen darin ein Mittel gegen radikale Einflüsse aus dem Ausland in die muslimischen Gebetshäuser hierzulande.
Die angedachte Steuer soll Moscheen unabhängiger von ausländischen Geldquellen machen. Dabei steht besonders die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DİTİB) im Fokus, der in Deutschland 900 Moscheen unterliegen. Der Vorwurf lautet, die aus der Türkei gesandten Imame würden als geistige Führer auch politischen Einfluss ausüben.
Dabei steht auch die Forderung im Raum, dass ausländische Prediger ausreichend Deutschkenntnisse vorbringen müssten, um in Deutschland predigen zu dürfen. Dagegen hat sich aber die katholische Kirche ausgesprochen.
Die Tageszeitung »Welt« hat die Innenministerien der einzelnen Bundesländer befragt, inwieweit sie der Einführung einer Moscheesteuer aufgeschlossen seien. Diese setze jedoch jedoch voraus, dass sich die Mitglieder der muslimischen Gemeinden registrieren würden und die Gemeinden den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangten (KdöR).
Problematisch sei aber, dass die muslimischen Gemeinden nicht dazu gezwungen werden können, eine Registrierung ihrer Mitglieder vorzunehmen. Ebensp müssten ausreichend finanzielle Mittel nachgewiesen werden müssen, damit eine KdöR gegründet werden kann. Eine Moscheesteuer wäre Sache der einzelnen Länder.
Zehn der 16 angefragten Bundesländer hatten auf die Umfrage geantwortet. Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern erklärte, man stünde einer »Moschee-Finanzierung nach Kirchenvorbild grundsätzlich offen« gegenüber, damit der »Gefahr einer möglichen Radikalisierung« entgegengewirkt werden könne.
Baden-Württemberg äußerte zum Thema: »Im schlimmsten Fall werden radikal-salafistische oder demokratiefeindliche Inhalte oder Bestrebungen gefördert. Ob eine Moscheesteuer dafür der richtige Weg ist, müssen wir uns freilich genau ansehen.«
Die Bundesregierung betrachtet die Moscheesteuer als einen »möglichen Weg«, um eine vom Ausland unabhängige Finanzierung von Moscheegemeinden zu gewährleisten. Das ergab eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion im Bundestag. Die Regierung selbst sieht jedoch »keinen Handlungsbedarf«, weil Kirchensteuern nicht in Zuständigkeit des Bundes seien.
Die deutsche Islamkonferenz erklärte, es sei falsch »zu unterstellen, dass Moscheegemeinden in Deutschland überwiegend aus dem Ausland finanziert würden. Abgesehen von DİTİB, dessen religiöses Personal aus der Türkei entsendet und bezahlt wird, finanziert ein großer Teil der Gemeinden sich und ihr Personal über Mitgliedsbeiträge und Spenden vorwiegend selbst.«
Daher fordert die Islamkonferenz nach Alternativen zur Moscheesteuer zu suchen. In Österreich ist es inzwischen den Gotteshäusern verboten, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu beziehen.
Auslandsfinanzierung islamischer Gemeinden soll zurückgedrängt werden
Mehrere Bundesländer erwägen Moscheesteuer-Einführung
Nicht nur die Bundesregierung zeigt sich offen, auch mehrere Bundesländer signalisieren Gesprächsbereitschaft, in Deutschland eine Moscheesteuer nach Vorbild der Kirchensteuer einzuführen. Damit glaubt man, islamische Gemeinden dem Einfluss ausländischer Gelder zu entziehen.
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