Nach langem Streit einigte sich jetzt die Spitzen der Regierungskoalition auf ein Gesetz gegen Kinderehen. Dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) folgend sollen künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren als nichtig gewertet werden.
Entsprechende Eheschließungen gelten dann damit als nie geschlossen. Entscheidend ist immer der Zeitpunkt der Eheschließung. Die Bestimmung gilt auch für im Ausland geschlossene Ehen.
Laut Angaben des Innenministeriums leben in Deutschland 1.475 verheiratete Kinder und Jugendliche. Darunter sind 361 sogar jünger als 14 Jahre. Es handelt sich zumeist um Mädchen, die in ihrer Heimat mit älteren Männern zwangsverheiratet wurden.
Differenzen gibt es noch beim Umgang mit Ehen von 16- und 17-jährigen, da solche in Ausnahmefällen auch im deutschen Recht erlaubt sind. Die Union will, dass Jugendämter bei Familiengerichten die Aufhebung auch solcher Ehen beantragen können.
Die Planungen sehen jetzt vor, die Ehemündigkeit in Deutschland generell auf 18 Jahre anzuheben. Ausnahmen sind bisher möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist und ein Gericht zustimmt.
Einigung bei neuem Gesetzentwurf
Kinderehen werden in Deutschland null und nichtig
Mit der Massenzuwanderung aus islamischen Ländern entbrannte auch ein Streit über den Umgang mit dort geschlossenen Kinderehen. Jetzt gelang es nach langen Debatten der schwarz-roten Koalition, sich auf ein Verbot solcher Ehen zu einigen.
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