Das Bundesverfassungsgericht stärkte mit einer Grundsatzentscheidung die Position von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung bei Anfragen. Diese ist unbedingt verpflichtet, Fragen von Abgeordneten zu beantworten. Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, begründeten die Karlsruher Richter. Ohne Teilhabe am Regierungswissen laufe diese Kontrolle ins Leere.
Ausgangspunkt einer Klage in Karlsruhe war, dass die Bundesregierung vor Jahren auf Fragen von Grünen-Parlamentariern zur Deutschen Bahn und zur Finanzmarktaufsicht nicht ausreichend antworteten. Es ging dabei um Zugverspätungen, Investitionen in das Schienennetz, zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Bahnprojekt »Stuttgart 21« sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken.
Karlsruhe stellte fest, dass die Bundesregierung mit ihrer Wortkargheit die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestags verletzt habe. Die Auskunftsverweigerung war verfassungswidrig und verstieß gegen das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten. Das damalige Regierungsargument »Geschäftsgeheimnis« gelte begrenzt, wenn ein Unternehmen wie die Deutsche Bahn AG ganz oder mehrheitlich dem Staat gehöre.
Regierung ist gegenüber Abgeordneten grundsätzlich auskunftspflichtig
Karlsruhe tadelt Verhalten der Bundesregierung als verfassungswidrig
Erneut kassiert die Bundesregierung bei den Verfassungsrichtern eine Niederlage. Sie muss generell Anfragen oppositioneller Abgeordneter beantworten. In Karlsruhe wurde erfolgreich geklagt, nachdem diese auf einzelne Fragen nicht eingehen wollte.
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