Bundesverfassungsgericht lässt vor Entscheidung EuGH weiter prüfen

Karlsruhe sieht Staatsanleihenkäufe der EZB kritisch

Seit 2015 kauft die EZB monatlich Staatsanleihen im Wert von 60 Milliarden Euro. Dagegen gab es beim Bundesverfassungsgericht eine Klage. Heute gaben die Karlsruher Richter zu erkennen, dass sie die Praxis für durchaus zweifelhaft halten.

Freie Welt

Das Bundesverfassungsgericht äußert Bedenken gegen die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) und gab dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Auftrag, diese zu prüfen. Dabei wurde ein beschleunigtes Verfahren beantragt, weil »die Rechtssache eine rasche Erledigung erfordert«.

»Es bestehen Zweifel, ob der PSPP-Beschluss (Public Sector Purchase Programme) mit dem Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung vereinbar ist«, erklärten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Demnach seien Anleihenkäufe zur Finanzierung von Staatshaushalten nicht vom EZB-Mandat gedeckt.

In der Konsequenz ist erkennbar, dass die Verfassungsrichter die Vorwürfe sehr ernst nehmen. Im äußersten Fall könnte Karlsruhe nämlich die deutsche Beteiligung an den Staatsanleihenkäufen untersagen. Im Vorfeld gab es drei Verfassungsbeschwerden gegen das Kaufprogramm, unter anderem vom früheren CSU-Politiker Peter Gauweiler.

Bis zur weiteren Entscheidung des EuGH bleibt das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterbrochen. Erst danach wird das oberste deutsche Gericht abschließend über die Verfassungsbeschwerden urteilen.

Es geht bei dem Verfahren darum, dass die EZB zur Unterstützung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 im großem Stil Staatsanleihen und andere Wertpapiere für aktuell 60 Milliarden Euro monatlich kauft. Die Kläger wollen erreichen, dass das  die Beteiligung der Bundesbank an dem EZB-Programm stoppt.

Diese sehen mit Sorge, dass die EZB eigenmächtig Wirtschaftspolitik betreibe und Deutschland hafte, wenn ein totaler Wertverlust der aufgekauften Staatsanleihen eintrete. Das Risiko für den deutschen Staatshaushalt sei unverhältnismäßig hoch, da die Bundesbank größter Anteilseigner der EZB ist.


Mehr dazu unter dw.com

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.