Klage gegen Abgabe von Kontrolle über Banken nach Brüssel abgewiesen

Karlsruhe hält Europäische Bankenunion für rechtens

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine Klage gegen die Europäische Bankenunion ab. Eine Klägergruppe um den Wirtschaftswissenschaftler Markus Kerber sah in ihr groß finanzielle Risiken für Deutschland, da nationale Banken weitreichende Kompetenzen nach Brüssel abgeben mussten.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Europäische Bankenunion nicht gegen das Grundgesetz oder EU-Recht. Damit wiesen die Karlsruher Richter am Dienstag eine entsprechende Verfassungsbeschwerde einer Klägergruppe um den Wirtschaftswissenschaftler Markus Kerber zurück.

Beklagt hatte dieser, dass Deutschland bei der Bankenunion große finanzielle Risiken eingehe und damit die Kontrolle über die eigenen Banken leichtfertig und ohne Rechtsgrundlage nach Brüssel abgebe.

Die Staats- und Regierungschefs der Länder der Euro-Zone hatten 2014 beschlossen, die 114 größten europäischen Kreditinstitute, darunter die Deutsche Bank und die Commerzbank unter die Aufsicht der Europäischen Zentralbank zu stellen. Rund 1.400 nicht systemrelevanten Banken verblieben weiterhin unter nationaler Aufsicht.

Die EZB besitzt seitdem gegenüber den Banken weitreichende Kompetenzen, bei denen sie vorschreiben kann, sich Kapitalpuffer zuzulegen, Manager ablehnen darf oder gar einem Kreditinstitut die Zulassung entziehen kann.

Zweite Säule der Bankenunion ist ein Notfall-Fonds, um zahlungsunfähige Großbanken ohne Rückgriff auf Steuergelder abwickeln zu können. Dieser wird von einem Ausschuss mit Sitz in Brüssel verwaltet. Hierzu zahlen Banken Geld ein. Bis zum Jahr 2024 sollen so schätzungsweise 55 Milliarden Euro zusammenkommen.

Die Richter unter Vorsitz von Präsident Andreas Voßkuhle urteilten »nach eingehender Prüfung«, dass die Aufsicht über die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig auf die EZB übertragen worden sei. Umfangreiche Befugnisse verblieben demnach weiter bei den nationalen Aufsichtsbehörden.

Sven von Storch

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