EU-Kommissionspräsident vor Untersuchungsausschuss zitiert

Juncker unter Verdacht illegaler Steuerdeals

Jean-Claude Juncker soll in seiner Zeit als Premierminister Luxemburgs daran Anteil haben, dass Konzerne Millionen Steuern hinterziehen konnten. Dazu tagt derzeit in Brüssel der Panama-Untersuchungsausschuss. Juncker will von allem nichts gewusst haben.

Freie Welt

EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker steht unter dem Verdacht massiver Steuerhinterziehung in seinem Heimatland und muss sich deswegen derzeit im sogenannten Panama-Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments verantworten.

Dort will er von den erhobenen Vorwürfen nichts wissen. »Ich glaube nicht, dass es im politischen Bereich Verantwortlichkeiten zu suchen gibt«, sagte der frühere Regierungschef von Luxemburg (1995-2013), der dort zuvor auch Finanzminister war, in Brüssel.

In der Politik sei man über die Machenschaften der Handelnden nicht auf dem Laufenden gewesen. Der Panama-Ausschuss des Europaparlaments beschäftigt sich mit den Recherchen eines internationalen Netzwerkes investigativer Journalisten.

Dieses berichtete im April 2016 über rund 200.000 Briefkastenfirmen, die von der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca gegründet worden waren. In diesen Briefkastenfirmen haben Politiker, Prominente und Sportler ihr Vermögen geparkt.

Die allgemeine Kritik lautet, dass Juncker in seiner Zeit als Regierungschef in Luxemburg illegale Praktiken ermöglicht habe. Wie der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold  errechnete, seien allein dem deutschen Fiskus Steuereinnahmen in Höhe von mehr als 260 Millionen Euro entgangen.

Dabei muss sich Juncker nicht zum ersten Mal gegen Vorwürfe erwehren, er habe seine Heimat Luxemburg zu einem Paradies für Steuersünder gemacht. Unter Juncker wurde der Wandel Luxemburgs zum internationalen Banken- und Finanzstandort entscheidend mitgeprägt.

Juncker behauptete vor dem Untersuchungsausschuss hingegen weiter, er habe in seiner Zeit als Finanzminister des Landes mit Unternehmen »keine konkreten steuerlichen Vereinbarungen getroffen«. Anders als in anderen EU-Ländern sei dafür in Luxemburg »die Steuerverwaltung zuständig und nicht die Regierung«.

Mehr dazu unter zeit.de

Sven von Storch

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