Rostocker Professor bewertet Bundestags-Entscheidung als nicht rechtskonform

Jörg Benedict_ Ehe für alle ist Verstoß gegen das Grundgesetz

Der Rostocker Rechtswissenschaftler Jörg Benedict hat am Wochenende die Entscheidung des Bundestages zugunsten der »Ehe für alle« mit dem Verweis auch auf frühere Urteile aus Karlsruhe als nicht verfassungskonform bezeichnet.

Freie Welt

Der Rechtswissenschaftler Jörg Benedict sieht in der Entscheidung des Deutschen Bundestags zur »Ehe für alle« einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Der Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Rostock erklärte am Wochenende, dass eine Gesetzesänderung nicht automatisch das Grundgesetz außer Kraft setzen darf.

Der 51-jährige führte aus, ändere der Gesetzgeber beispielsweise das Asylrecht dahingehend, dass jährlich nur 100 Personen Recht auf Asyl haben, gäbe es einen Konflikt zwischen diesem Gesetz und dem Asylrecht im Grundgesetz. »Die Gesetzgebung ist immer an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden«, sagte dieser.

Benedict war 2015 Autor einer gutachterlichen Stellungnahme zur gleichgeschlechtlichen Ehe für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages war und erachtet die »Ehe für alle« als problematisch: »Eine Umdefinition der Verfassung durch eine parlamentarische Mehrheit ist vom Grundgesetz ausgeschlossen.«

Darum habe Irland, als es die gleichgeschlechtliche Ehe einführte, auch die Verfassung geändert. Hierfür ist in Deutschland eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Er halte die These, die Autoren des Grundgesetzes hätten die Ehe bewusst nicht eng als zwischen Mann und Frau definiert, für falsch.

»Die Verfassungsväter seien schlicht nicht auf die Idee gekommen, man könne unter Ehe etwas anderes verstehen als die Verbindung zwischen Mann und Frau«, sagte Benedict.  Das legten auch vergangene Urteile des Bundesverfassungsgerichts nahe. Man habe so 1993 geurteilt, dass es keine Anhaltspunkte für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses gebe, dass das Geschlechtsmerkmal dafür keine prägende Bedeutung habe.

Bei der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes unter der rot-grünen Bundesregierung 2002 hieß es aus Karlsruhe, die eingetragene Lebenspartnerschaft sei keine Ehe im Sinne der Definition in Paragraph 6. Die Ehe sei eine Institution, die gleichgeschlechtliche Paare wegen ihres gleichen Geschlechts nicht eingehen könnten.

Der Jurist sieht aber Schwierigkeiten darin, dass eine verfassungsgerichtliche Normenkontrolle der »Ehe für alle«, wie sie Bayern erwäge, zu deren Aufhebung führen würde. Eine solche Aufhebung sei zwar rechtlich richtig, doch nach diesem Kriterium allein funktioniere die Rechtsprechung nicht mehr.

Das Recht sei Auslegungssache der Richter, die sich im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes hauptsächlich aus Nominierten von SPD, Grünen, FDP und Union zusammensetzten. Es sei kaum denkbar, dass die Richter die Homo-Ehe kippen würden.

Sven von Storch

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