Gesetzentwurf für mehr Lärmschutz

Israel schränkt Muezzin-Gebetsruf ein

Künftig wird in Israel die Nutzung von Lautsprecheranlagen für den islamischen Gebetsruf von 23 bis 7 Uhr verboten sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Verhinderung von Lärm in der Ruhezeit legte das Justizministerium vor.

Freie Welt

Israels Regierung verabschiedete am Sonntag ein Gesetz, welches die traditionellen Gebetsrufe der muslimischen Muezzins einschränkt. In einer vom israelischen Justizministerium herausgegebenen Liste ist ein Gesetz »zur Verhinderung von Lärm durch öffentliche Lautsprechersysteme in Gebetshäusern« verzeichnet.

Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Parlament der Knesset vorgelegt. Auch wenn das Gesetz in seinem Titel keine bestimmte Religion nennt, wird unterdessen in der öffentlichen Debatte vom »Muezzin-Gesetz« gesprochen.

Vorgesehen ist ein Verbot von Lautsprecherdurchsagen an Gotteshäusern zwischen 23.00 Uhr abends und 07.00 Uhr morgens, wovon der erste der fünf täglichen Gebetsrufe der Muslime betroffen ist, der zum Sonnenaufgang erklingt.

Begründet wird der Vorstoß mit Lärmbelästigung und einem Missbrauch der Lautsprecher für Hassbotschaften. Anders sieht es der arabisch-israelische Parlamentsabgeordnete Aiman Odeh, der in der Einschränkung des Muezzin-Rufs eine »rassistische Hetze gegen eine nationale Minderheit« erkennen will.

Völlig ungewöhnlich ist das Gesetz allerdings nicht. In weiten Teilen Deutschlands ist in dieser Zeit auch kein Glockengeläut zulässig. In mehrheitlich islamischen Ländern dürfen christliche Kirchen, obwohl sie schon vorher da waren, gar keine Glocken läuten, wenn sie zum Gebet oder zum Gottesdienst rufen.

Mehr dazu unter focus.de

Sven von Storch

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