In Niedersachsen verbietet das aktuell gültige Schulgesetz keine Vollverschleierung von Mädchen, wie ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten feststellt. Dieses war in Auftrag gegeben, weil in Belm bei Osnabrück eine Schülerin seit dem siebten Schuljahr einen Nikab-Gesichtsschleier trägt, der nur die Augenpartie frei lässt.
Die Schule reagierte Ende August 2016 mit einer Meldung bei bei der Landesschulbehörde, da die Schülerin nicht zu überzeugen war, den Schleier in der Schulzeit abzulegen. Auch Polizei, Verfassungsschutz und Kultusministerium wurden eingeschaltet.
Das jetzt für die Staatskanzlei erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zum Verbot einer Vollverschleierung zunächst das Schulgesetz geändert werden. Da Religionsfreiheit ein Grundrecht sei, bedürfe es einer Neuregelung, erklärt Gutachter Hinnerk Wißmann von der Universität Münster.
Dabei müsste als Passus eine eine explizite Anforderung an die Schüler aufgenommen werden, durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten an der Schule zu ermöglichen. Das Kultusministerium will entsprechendes vorbereiten. Letztlich muss dann der Landtag entscheiden.
Fehlende Regelung im Schulgesetz
In Niedersachsen dürfen Schülerinnen vollverschleiert sein
Einer Schule bei Osnabrück ging das Tragen einer Vollverschleierung im Unterricht zu weit und meldete nach erfolglosem Einwirken auf das Mädchen den Fall der Landesschulbehörde. Dort kam man zum Ergebnis, dass ein Verbot bisher das Schulgesetz nicht hergibt.
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