Trotz abgelehnter Asylanträge wird nicht abgeschoben

Immer mehr ausreisepflichtige Afghanen in Deutschland

Die Zahl von Afghanen in Deutschland, die nach einem abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig wären, ist weiter angestiegen. Trotz hoher Ablehnungsquote und weniger Duldungen als im Vorjahr wird kaum jemand abgeschoben.

In Deutschland steigt einer Bundestagsanfrage zufolge die Zahl der afghanischen Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind und das Land verlassen müssten, deren Ausreise aber nicht vollzogen wird, immer weiter an. Demnach waren rund 14.600 Afghanen ausreisepflichtig, rund 1.770 mehr als noch vor einem Jahr.

71 Prozent der ausreisepflichtigen Afghanen verfügen über eine Duldung, während es vor Jahresfrist noch knapp 82 Prozent waren. Eine Duldung wird dann erteilt, wenn die Rückführung trotz weiter bestehender Ausreisepflicht auf absehbare Zeit nicht möglich sein soll, etwa bei ungeklärter Identität, Krankheiten oder aus familiären Gründen.

Die meisten ausreisepflichtigen Afghanen leben nach Bundesländern aufgeschlüsselt mit rund 2.500 in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern mit knapp 2.460 und Baden-Württemberg mit rund 1600. Die deutschen Behörden lehnen derzeit mehr als die Hälfte der Anträge von Afghanen als Asylberechtigte oder Flüchtlinge ab.

Die Schutzquote für afghanische Staatsbürger lag im Jahr 2017 laut Ministerium bei 44 Prozent, doch nur wenige der Abgelehnten kehren in ihr Land zurück. Die Bundesregierung schiebt aktuell aufgrund der dortigen Sicherheitslage nur Straftäter, terroristische Gefährder sowie Personen, die sich der Identitätsfeststellung verweigern, nach Afghanistan ab.

Sven von Storch

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