Kein Beschwerderecht bei gelöschten Inhalten

Heiko Maas_ Ein Recht auf Meinungsfreiheit gibt es bei Facebook nicht

Justizminister Maas (SPD) war schnell dabei, als es darum ging, wie man Inhalte auf Social Media-Plattformen wie Facebook löschen kann. Wie man sich aber gegen Entscheidungen wehren kann, interessiert wenig. Da ist Facebook nur ein privates Unternehmen.

Freie Welt

In einer Diskussion mit Hochschülern fragt eine Studentin Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), ob es für den Fall, wenn von ihr ein Kommentar auf Facebook gelöscht wird, auch eine Stelle gebe, wo sie sich dann beschweren könne.

Maas entgegnet, dass es im Gesetz nur die Möglichkeit gebe, strafbare Inhalte zu löschen, nicht aber etwas dagegen zu tun, wenn Facebook etwas gelöscht habe, es man so aber nicht akzeptieren wolle. Die Studentin gibt sich mit der Antwort nicht zufrieden, keinerlei Rechte zu haben, da sie ja dann letztlich zensiert werde.

Maas holt dann weit aus und stellt in dem Raum, ob man denn auch ein Recht habe, auf Facebook zu veröffentlichen. Der Justizninister stellt dem entgegen, dass Facebook ein privates Unternehmen sei und selber entscheiden könne, wen es im Rahmen einer Geschäftsbeziehung Zugang biete.

Facebook könne so auch jeden rausschmeißen. Deswegen gebe es auch keine Verpflichtung für Facebook etwas im Netz stehen lassen zu müssen.

Hierzu das Video unter vimeo.com

Sven von Storch

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