Ex-Verfassungsgerichts-Präsident warnt vor ungesteuerter Zuwanderung

Hans-Jürgen Papier hält Obergrenzen für rechtlich möglich

Der frühere Verfassungsgerichts-Präsident Papier kritisiert die Bundesregierung, dass sie das Asylrecht aus dem Ruder laufen ließ. Eine Begrenzung der Zuwanderung durch eine Obergrenze sieht er als rechtlich möglich und politisch nötig.

Freie Welt

Ex-Bundesverfassungsgerichts-Präsident Hans-Jürgen Papier plädiert in einem aktuellen Interview der »Welt am Sonntag« für eine Begrenzung der Zuwanderungszahlen durch eine Obergrenze oder Kontingente und hält diese durchaus rechtlich für möglich, was von verschiedenen Politikern immer wieder in Frage gestellt wurde.

Papier betonte: »Die Handhabung des Asylrechts muss sich strikt auf das konzentrieren, was es leisten kann: nämlich aktuell politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, also in der Regel durch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht«.

Jeder Staat hätte die Möglichkeit, »ohne völker- und europarechtliche oder innerstaatliche Verpflichtung weitere Personen, die etwa bereits anderswo hinreichenden Schutz gefunden haben, aufzunehmen. Die Zahl dieser aus humanitären Gründen Aufzunehmenden kann mit Kontingenten oder Obergrenzen beschränkt werden«, unterstreicht Papier.

Der 73-jährige Jurist geht damit auf eine Forderung im neuen CSU-Grundsatzprogramm ein, in dem eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen gefordert wird.

Er würde davon ausgehen, dass CSU-Chef Horst Seehofer wisse, »dass das Asylrecht im eigentlichen Sinne keine Obergrenzen kennt. Aber er erkennt offenbar ganz richtig, dass es vielfach gar nicht um dieses Recht geht und dass die darüber hinaus gehende freiwillige Aufnahme ebenso wie das Selbsteintrittsrecht durchaus begrenzbar sind.«

Papier ergänzte dazu: »Limitierung und Steuerung sind hier rechtlich möglich und meines Erachtens auch politisch nötig«. Ohne eine solche befürchtet er eine gewisse Erosion des Rechtsstaats in Deutschland.

Dabei übte der gebürtige Berliner deutliche Kritik an der Bundesregierung, die Asylgewährung auch weiterhin nicht strikt nach den gesetzlichen Vorgaben des deutschen und europäischen Asylrechts vorzunehmen und es so zu einem »Jedermann-Recht« mit beliebigem Wunschland in der EU geworden sei.

Mehr dazu unter welt.de

Sven von Storch

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